"Krone"-Ombudsfrau

Kein Wohnungsverkauf wegen Fehler im Grundbuch

Ombudsfrau
14.12.2017 15:44

Im Vorjahr wollte eine Leserin ihre Eigentumswohnung veräußern. Was sie nicht wusste: Die Immobilie war im Grundbuch irrtümlicherweise als 2-Zimmer- statt als 3-Zimmer-Wohnung eingetragen. Das machte einen ordnungsgemäßen Verkauf unmöglich.

Vor 14 Jahren erstand Frau T. die Eigentumswohnung mit drei Zimmern in Tirol. Auf den Fehler im Grundbuch wurde sie erst aufmerksam, als sie die Immobilie verkaufen wollte. "Der Käufer bekam von der Bank keinen Kredit, weil es sich laut Grundbuchauszug nur um eine Zwei-Zimmer-Wohnung handelte", so die Leserin. Nachdem sich Frau T.s Anwalt erfolglos bemühte, mit der BUWOG, von der die Wohnung gekauft wurde, eine Lösung zu finden, kontaktierte sie uns.

Laut BUWOG kam es offenbar bei der Eintragung der Nutzwerte ins Grundbuch zu einem Fehler. Mangels Parteienstellung konnte aktuell zwar nichts weiter unternommen werden. Man erklärte sich aber bereit, sich an den Kosten der Grundbuchkorrektur zu beteiligen.

 Ombudsfrau
Ombudsfrau
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele