Rechnungshof rügt:

ÖVP-Landesrat ignorierte Auszahlungssperre

Oberösterreich
08.12.2017 16:11

Sankt Wolfgang ist eine vielgeprüfte Gemeinde, besonders umfangreiche Gebarungsprüfungen gab es 1999 (BH Gmunden), 2003 (Gutachten LRH, 2009 (BH Gmunden) und 2013 bis 2015 (IKD, also Gemeindeaufsicht beim Land OÖ). Unterschiedlichste Problembereiche der Verwaltung in St. Wolfgang waren da immer wieder Thema und die Gemeinde galt in Prüferkreisen seit Jahren gar als "Problemfall".

Warum hat sich jahrelang nichts geändert, obwohl BH Gmunden und IKD 1999 bis 2009 immer wieder Umsetzungsmaßnahmen einforderten und 2010 ihre Controllingbemühungen weiter intensivierten? Kurz gesagt: Weil ihr Teile der Landespolitik in den Rücken fielen, wie man dem Bericht über die jüngste Sonderprüfung des Landesrechnungshofes, der für Jänner 2018 erwartet wird, entnehmen wird können.

Sanktion wegen Reformunwilligkeit

Weil die Gemeinde Ende 2012 bei der Problemlösung (bezüglich offener Anschlussgebühren, jahrelang bestehende Mängel im Personalbereich, diverse fehlende grundbücherliche Maßnahmen) noch immer säumig war, beschloss die IKD eine Auszahlungsperre von zugesagten BZ-Mitteln für den Schulbau. Diese Sperre wurde im März 2013 von den damals noch zwei Gemeindelandesräten, einer SPÖ, einer ÖVP, zur Kenntnis genommen. Doch gleich darauf, im April 2013, gewährte der  für die Gemeindefinanzierung zuständige ÖVP-Landesrat Max Hiegelsberger BZ-Mittel in Höhe von 430.000 €! Am 6. 5. 2013 wurde diese Summe ausgezahlt, wobei der Rechnungshof im Akt der IKD keinen Hinweis darauf fand, was der Auslöser dieser Zahlung war.

"Gemeinde nicht alleine stehen lassen"

Im Landtag am 26. Jänner 2017 verneinte Hiegelsberger jedenfalls die Frage, ob er Aufgrund der Misstände Auszahlungen an St. Wolfgang gestoppt habe. Als Grund nannte er lange zurückreichende mehrjährige Verpflichtungen und sein Bemühen "die Gemeinde hier nicht alleine stehen zu lassen", weil es ja auch "um die Grundfinanzierung des Gemeindehaushaltes" gehe.

Mängel wurden gravierender
Trotzdem wird der Rechnungshof rügen, dass das Land OÖ über die Jahre jeden zugesagten Euro auch ausbezahlt habe, und zwar unabhängig davon, ob sich St. Wolfgang an Vorgaben des Landes gehalten hat oder nicht.Die (von Hiegelsberger ignorierte) Auszahlungssperre von 2013 wurde päter nie mehr erwähnt, obwohl laut Rechnungshof die Mängel in der Gemeindeverwaltung sogar noch gravierender wurden.
Diese Freigebigkeit  ging bis in den Juli 2015 so, als die IKD von einem Mitarbeiter Hiegelsbergers in dessen Auftrag angewiesen wurde, die restlichen BZ-Mittel von 600.000 € für den Amtshaus-Umbau an die Gemeinde zu überweisen. Auch das hält der Rechnungshof für falsch, das Geld hätte nicht ausbezahlt werden dürfen.
Fazit: Der Landesrechnungshof wird von der Landesregierung einfordern, die Richtlinien, die sie selbst beschlossen hat, auch einzuhalten...

Werner Pöchinger, Kronen Zeitung

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