Urteil wegen Mordes

Baby misshandelt: Lebenslange Haft für Vater

Österreich
30.11.2017 17:29

Nach dem Tod eines misshandelten Babys ist am Donnerstag am Landesgericht St. Pölten das Urteil gegen den 31 Jahre alten Vater des kleinen Buben gefällt worden. Er wurde wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Beide Elternteile wurden überdies wegen Quälens und Vernachlässigens einer unmündigen Person schuldig gesprochen. Die Frau erhielt drei Jahre Haft, davon 31 Monate bedingt. Das dreieinhalb Monate alte Kind war im Februar an einem Schädel-Hirn-Trauma gestorben, festgestellt wurden auch ältere Verletzungen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Der Säugling war am Abend des 11. Februar in lebensbedrohlichem Zustand ins Landesklinikum St. Pölten gebracht und von dort ins Wiener SMZ Ost überstellt worden, wo er in der Nacht auf 12. Februar starb. An jenem Tag waren er und sein eineinhalb Jahre alter Bruder in der Obhut des 31-Jährigen gewesen, weil seine Partnerin zu einer "Damenrunde" nach Wien gefahren war. Das Paar stammt aus Polen, hat sich mittlerweile aber getrennt.

Baby mit Kopf an Wand geschleudert - Schädelbruch
Die Staatsanwältin beschrieb multiple Verletzungen wie Rippenbrüche, Prellungen und Hämatome, die der Säugling aufgewiesen hatte - Folgen schwerer Misshandlungen. Es gebe keine passenden Worte für das Verbrechen an dem Säugling. Er sei ein ungewolltes Kind gewesen, kam am 29. Oktober 2016 viel zu früh auf die Welt und blieb bis zum 23. Dezember im Spital. In den folgenden sechs Wochen zu Hause war das Baby unruhig und weinte viel. Was alles in diesem Zeitraum passierte, lasse sich kaum aufklären, so die Anklägerin. An jenem Nachmittag im Februar kam es zu stumpfer Gewalteinwirkung am Kopf, die zu einem Schädelbruch führte - das Baby sei mit dem Kopf gegen eine Wand geschleudert worden.

Mit der Betreuung völlig überfordert habe der Beschuldigte seine Lebensgefährtin am Telefon beschimpft und in elektronischen Nachrichten zur Rückkehr aufgefordert. Seine Mutter kam dann am späten Nachmittag, um zu helfen. Gegen 19 Uhr verschlimmerte sich der Zustand des Kleinen, um 20 Uhr erlitt er einen Atemstillstand. Die Eltern wollten ihr Kind wohl nicht absichtlich töten, "aber sie haben seinen Tod in Kauf genommen", hielt die Anklägerin fest. Der Frau müsse in diesen sechs Wochen der raue Umgang ihres Partners mit dem Baby aufgefallen sein, sie habe jedoch nichts dagegen unternommen.

Angeklagter bestritt Gewalt gegen Sohn bis zuletzt
Die Kindesmutter hatte das Haus am 11. Februar gegen 13 Uhr verlassen - bis zum Eintreffen seiner Mutter bombardierte der Mann sie mit Nachrichten am Handy, sie möge sofort heimkommen, weil er "fix und fertig" sei. Laut der Richterin müssen dem Säugling die tödlichen Kopfverletzungen im Zeitraum bis etwa 17.20 Uhr, als die Mutter des Angeklagten eintraf, zugefügt worden sein. Der 31-Jährige bestritt, seinen Sohn geschüttelt oder gar gegen die Wand geschleudert zu haben. Er sah sich mit Vorhalten widersprüchlicher Angaben konfrontiert und wusste auch auf die Frage, wie es zu den vorangegangenen Knochenbrüchen gekommen war, keine schlüssige Antwort.

Die Frau stand - ebenso wie der 31-Jährige - wegen Quälens und Vernachlässigens einer unmündigen Person vor Gericht. So hatte sie etwa den vor Weihnachten vom Spital erhaltenen Monitor zur Überwachung der Atmung des Frühchens nur zwei Wochen lang verwendet. Einen Kontrolltermin am 22. Jänner nahm sie nicht wahr - und sie hatte nicht reagiert, als sie blaue Flecke an ihrem Kind entdeckte.

Richterin: "Opfer war wehr- und hilflos und hatte keinerlei Chance"
Die Geschworenen entschieden bezüglich des 31 Jahre alten Angeklagten schlussendlich mit sechs zu zwei Stimmen auf Mord. Bei der Frau fiel das Ergebnis im gleichen Verhältnis für einen Schuldspruch aus. Erschwerend wirkten sich bei der Strafbemessung für den Mann das Zusammentreffen zweier Verbrechen mit einem Vergehen aus. Das Opfer sei wehr- und hilflos gewesen und habe keinerlei Chance gehabt, sagte die vorsitzende Richterin Andrea Humer. Daher sei mit einer empfindlichen Freiheitsstrafe vorzugehen gewesen. Milderungsgründe gab es keine.

Bei seiner ehemaligen Lebensgefährtin sei eine gewisse eingeschränkte Persönlichkeit und Abhängigkeit zum Erstangeklagten festzustellen gewesen. Es sei nicht zu erwarten, dass sie rückfällig werden könnte, so die Richterin. Die U-Haft von Februar bis August werde ihr angerechnet. Die Staatsanwältin verzichtete beim Urteil gegen den 31-Jährigen auf Rechtsmittel, zu jenem gegen die Kindesmutter gab sie keine Erklärung ab. Die Frau verzichtete auf Rechtsmittel, der Verteidiger des 31-Jährigen gab keine Erklärung ab. Damit sind die Urteile nicht rechtskräftig.

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