Urteil in Stuttgart

Ex-Drogeriekönig Schlecker muss nicht in Haft

Wirtschaft
27.11.2017 18:38

Knapp neun Monate nach Prozessbeginn hat das Landgericht Stuttgart am Montag das Urteil gegen den insolventen Drogeriegründer Anton Schlecker verkündet. Während der Gründer eine zweijährige Bewährungsstrafe bekam, müssen seine beiden Kinder Lars und Meike jeweils mehr als zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Dem 73-Jährigen war schwerer Bankrott vorgeworfen worden, außerdem soll er trotz drohender Insolvenz seine Kinder mit Millionenbeträgen bedacht haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Schleckers Verteidiger Norbert Scharf kündigte an, die Begründung genau zu prüfen, bevor er gegebenenfalls Revision einlege.

Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Haft für Anton Schlecker gefordert. Sie sah es als erwiesen an, dass er als Eigentümer der gleichnamigen Drogeriekette in den Monaten vor der Pleite Vermögen in Millionenhöhe zugunsten seiner Familie beiseitegeschafft hatte - Geld, das den Gläubigern am Ende fehlte. Sein Verteidiger hatte die Forderung als überzogen bezeichnet.

Familienoberhaupt muss 54.000 Euro zahlen
Neben der Bewährungsstrafe muss Anton Schlecker eine Geldstrafe in der Höhe von 54.000 Euro zahlen. Unter anderem wegen Insolvenzverschleppung und Betrugs sollen Lars und Meike Schlecker ins Gefängnis. Den Schlecker-Kindern hatte die Tochterfirma LDG gehört, über die Schlecker die gesamte Logistik der Drogeriefilialen abwickelte. Das Gericht sah in ihrem Fall nicht nur den Vorwurf des Bankrotts als erwiesen an, sondern darüber hinaus Beihilfe zum Bankrott, Insolvenzverschleppung und Untreue.

Die einst größte deutsche Drogeriekette hatte im Jänner 2012 nach jahrelangen Verlusten Insolvenz angemeldet. Eine Rettung schlug fehl, etliche Tausend Mitarbeiter verloren ihre Anstellung. Um die Pleite an sich ging es nicht vor Gericht, denn eine Insolvenz ist nicht strafbar, wie der Vorsitzende Richter Roderich Martis noch einmal betonte. Der Prozess drehte sich im Kern darum, wann Schlecker die drohende Pleite kommen sah. Von diesem Zeitpunkt an hätte er dem Unternehmen kein Geld mehr entziehen dürfen. Das Verfahren gegen Schleckers Ehefrau Christa war schon zuvor eingestellt worden.

Nun folgen Zivilverfahren gegen Schlecker-Clan
Nach dem Urteil im Strafprozess kommen auf die Familie des Drogeriekettengründers zwei weitere Gerichtsverfahren zu. Am 12. Dezember startet am Landesgericht in Linz ein Zivilprozess gegen die Ehefrau und die Kinder von Anton Schlecker, ein weiteres Zivilverfahren ist laut "Wirtschaftswoche" vor dem Landgericht Zwickau in Sachsen anhängig.

Der österreichische Insolvenzverwalter der Schlecker-Nachfolgefirma dayli, Rudolf Mitterlehner, fordert von den Beklagten 20 Millionen Euro Schadenersatz. Zwischen 2008 und 2011 seien Gelder von der Schlecker-Tochter in Österreich nach Deutschland geflossen, die über den in der Bilanz ausgewiesenen Gewinn hinausgingen. Die Beklagten hätten dies genehmigt. Ein Anwalt der Schlecker-Familie hält die Zahlungen für zulässig und sieht den Vorgang als verjährt an, wie die "Wirtschaftswoche" berichtete. Die Schlecker- bzw. dayli-Pleite kostete in Österreich rund 3000 Angestellten den Job.

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