"Krone"-Ombudsfrau

Steuernachzahlung nicht mehr vom „Taschengeld“

Ombudsfrau
24.11.2017 06:00

Die Bewohnerin eines Wiener Pflegeheims musste bisher ihre Einkommenssteuer-Nachzahlungen in Deutschland vorab von ihrem "Taschengeld" begleichen. Und das, obwohl das Geld dafür ja direkt von "ihrer" Pensionsstelle an den Fonds Soziales Wien geht. Die Ombudsfrau konnte helfen!

Brigitte G. lebt in einem Pflegeheim in Wien und ist besachwaltet. Weil sie auch eine Pension aus Deutschland bezieht, ist sie dort einkommensteuerpflichtig. Die jährlichen Steuerbescheide, die oft eine Nachforderung enthalten, erhält Bodo S., ihr Sachwalter. Die Steuer zahlen muss der Fonds Soziales Wien (FSW). Denn dieser bekommt 80 % der Rente von Frau G. durch die deutsche Pensionsstelle überwiesen. Doch weil zwischen dem Einlangen des Steuerbescheids und der Erstattung des Geldes durch den FSW an den Sachwalter eine zeitliche Spanne liegt, musste die Steuer bisher vom "Taschengeld" der Bewohnerin vorgestreckt werden. "Die Patientin benötigt das Taschengeld aber für Medikamente, Rezeptgebühren, und andere Dinge. Da bleibt kein Spielraum, um Geld für künftige Zahlungen anzusparen", so Bodo S.

Durch die Nachfrage der Ombudsfrau beim FSW gibt es eine Lösung: Frau G. muss nun nicht mehr den Betrag vorstrecken, sondern der FSW überweist dankenswerterweise im Vorhinein monatlich einen Betrag für die Zahlung der Steuerschuld. Was für Frau G. und ihren Sachwalter eine große Erleichterung ist!

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