Arbeiterkammer

Falsche Gehaltsabrechnung: 5400 Euro zu wenig

Kärnten
20.11.2017 16:49

Mit Hilfe der Rechtsexperten der Arbeiterkammer konnte ein Unterkärntner Arbeiter seine Rechtsansprüche durchsetzen. Dem Mann waren nach seiner Kündigung durch den Betrieb rund 5400 Euro vorenthalten worden. Er ließ die Abrechnung von der AK prüfen.

Der Mann war seit Mitte der Neunzigerjahre bei der Firma als Facharbeiter beschäftigt. Nachdem er eine Kündigung vom Dienstgeber erhalten hatte, ließ er vorsichtshalber seine Endabrechnung bei der Arbeiterkammer kontrollieren. "Bei der Abfertigungsberechnung wurde ein Differenzbetrag von fast 4500 Euro festgestellt, fehlende Sonderzahlungen schlugen sich mit rund 900 Euro zu Buche. Die Arbeiterkammer intervenierte beim Dienstgeber, welcher den fälligen Differenzbetrag von rund 5400 Euro anerkannte", so Jügen Jöbstl von der AK.

Allein 2016 hat die AK im Arbeits- und Sozialrecht für ihre Mitglieder 26,1 Millionen Euro zurückgeholt.

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