"Wanze" am Arm

Behörde verbietet Kinderuhren mit Abhörfunktion

Elektronik
17.11.2017 13:54

Die deutsche Bundesnetzagentur hat den Verkauf von Kinderuhren verboten, die mit einer Abhörfunktion ausgestattet sind. Eltern könnten dabei über eine App die Uhren nutzen, um unbemerkt die Umgebung des Kindes abzuhören, sagte Jochen Homann, Präsident der Behörde. Eine derartige Funktion sei in Deutschland verboten.

Viele Uhren, die speziell für Kinder zwischen fünf und zwölf Jahren konzipiert sind, verfügen nach Darstellung der Bundesnetzagentur über eingeschränkte Telefoniefunktionen, die über eine App gesteuert werden. Dabei lasse sich per App bestimmen, dass die Uhr unbemerkt vom Träger eine beliebige Telefonnummer anrufe.

Lehrer im Unterricht belauscht
Das ermögliche das Abhören der Gespräche des Uhrenträgers und dessen Umgebung. "Nach unseren Ermittlungen werden die Uhren von Eltern zum Beispiel auch zum Abhören von Lehrern im Unterricht genutzt", sagte Homann.

Die Bundesnetzagentur riet Eltern, solche Uhren unschädlich zu machen und dazu auch einen Nachweis aufzubewahren. Denn auch der Besitz einer solchen Uhr ist laut Behörde in Deutschland strafbar.

Spionin im Kinderzimmer
Aus den gleichen Gründen hatte die deutsche Behörde Anfang des Jahres auch die Kinderpuppe "Cayla" aus dem Verkehr gezogen. Auch sie war in der Lage, unbemerkt Gespräche des Kindes und seiner Umgebung aufzunehmen und weiterzuleiten.

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