OGH-Entscheidung

Auch Mönch muss Unterhalt für seine Tochter zahlen

Österreich
16.11.2017 19:10

Auch wenn sich ein Mann für den Glauben entscheidet und als Vater eines Kindes in ein Kloster eintritt, entbindet ihn das noch lange nicht von der Zahlung des Unterhalts - so eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH). Dieser ließ den Antrag eines Mannes abblitzen, ihn als Mönch von Zahlungen für seine Tochter zu befreien, und bestätigte damit Entscheidungen erster und zweiter Instanz.

Der Vater war früher als Werkmeister tätig, bezog zuletzt Arbeitslosen- bzw. Krankengeld und war zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 300 Euro verpflichtet. Nach seinem Eintritt in ein Kloster beantragte er, ihn von seiner Unterhaltsverpflichtung zu entheben. Dieses Ansinnen lehnten die Gerichte ab.

Grundrecht auf Religionsfreiheit nicht verletzt
"Geht ein Unterhaltspflichtiger in Kenntnis seiner Unterhaltsverpflichtung seiner Berufung als Mönch nach, erzielt kein Einkommen und kommt seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nach, ist er so zu behandeln, als bezöge er Einkünfte, die er bei zumutbarer Erwerbstätigkeit bzw. Antragstellung (z.B. Arbeitslosengeld) hätte erzielen können", erläuterte der OGH. Das Grundrecht auf Religionsfreiheit werde dadurch nicht verletzt, befanden die Richter, denn in Abwägung der Interessen steht jenes der unterhaltsberechtigten Tochter höher.

Solange der Vater kein Einkommen erzielt, kann das Kind Unterhaltsvorschuss vom Staat beziehen, ergänzte OGH-Sprecher Christoph Brenn. Der Staat wird sich allerdings bemühen, dass er den Vorschuss zurückerhält - sei es, indem er auf ein eventuell vorhandenes Vermögen zurückgreift oder den Vater zur Kasse bitte, falls dieser sich nach ein paar Jahren als Mönch doch wieder für eine weltliches Leben inklusive Berufstätigkeit entscheiden sollte. Wenn der Vater ohne Einkommen bleibt und kein Vermögen hat, gibt es für den Staat allerdings nichts zu holen.

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele