Freiheitsstrafen

22 Hunde unter Qualen transportiert: Schuldspruch

Tierecke
16.11.2017 10:57

Weil sie 22 Hunde während einer 13 Stunden langen Fahrt von Bulgarien bis nach Österreich in viel zu kleine Boxen gepfercht und nicht ausreichend gefüttert haben sollen, sind am Montagnachmittag zwei Männer vor dem Landesgericht Eisenstadt gestanden. Die beiden Angeklagten wurden zu bedingten Freiheitsstrafen von drei beziehungsweise vier Monaten verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft warf den beiden 45 und 58 Jahre alten Männern vor, die Vierbeiner vergangenen März unter qualvollen Umständen in einem Pkw mehr als 1300 Kilometer weit transportiert zu haben. Bei zehn Tieren hatte es sich um Welpen gehandelt. Die Hunde sollen über eine lange Zeit weder gefüttert noch mit Wasser versorgt worden sein. In Nickelsdorf im Bezirk Neusiedl am See, wo die Polizei den Wagen kontrollierte, war die Fahrt zu Ende.

Boxen viel zu klein, Pässe gefälscht
Außerdem sollen die 22 Hunde in lediglich 15 - viel zu kleinen - Boxen transportiert worden sein. Die Boxen selbst sollen nur lose im Kofferraum des Fahrzeuges übereinandergestapelt gewesen sein. Bei genauerer Überprüfung hätten sich zudem mehrere Tierpässe als gefälscht entpuppt.

"Sind vier Mal stehen geblieben"
Vor Gericht verantworteten sich die beiden Bulgaren als nicht schuldig. Sie hätten während der Fahrt alles Mögliche unternommen, damit es den Hunden gut gehe, erklärte der 58-Jährige. Insgesamt wären sie vier Mal stehen geblieben, um den Tieren Wasser und Fressen zu geben. Dabei wären auch die Boxen gesäubert worden.

Angeblich für einen Tierschutzverein im Einsatz
Die beiden Männer wollten nur aus Tierliebe gehandelt haben. Laut dem Verteidiger arbeitet der 58-Jährige in einem Tierheim in Bulgarien. Der 45-Jährige erklärte, er sei bei einem spendenfinanzierten Tierschutzverein aktiv, der das Ziel habe, Hunden durch eine Adoption ins Ausland - zumeist Westeuropa - ein besseres Leben zu ermöglichen. Die 22 Hunde hätten eigentlich in die Niederlande transportiert werden sollen, berichtete der 58-Jährige. Dort habe es eine Kontaktperson gegeben, welche die Tiere an "Adoptiveltern" vermitteln hätten sollen.

Tierarzt: Viruserkrankung und Wurmbefall
Dass es den Tieren während der Fahrt schlecht ging, wollte keiner der beiden Bulgaren bemerkt haben. Ein Tierarzt sah dies im Zeugenstand allerdings anders. Neben Parasiten hätten manche Tiere eine starke Verwurmung aufgewiesen. Der Tierarzt sprach von regelrechten "Wurmbäuchen". Sechs Welpen hätten an einer schweren Viruserkrankung gelitten. Einer sei daran gestorben, die restlichen fünf hätten eingeschläfert werden müssen. Bei einem Rüden sei eine "mehrere Zentimeter offen klaffende Wunde" festgestellt worden.

Tipp-Ex auf den Heimtierpässen
Die Amtstierärztin hielt im Zeugenstand fest, dass bei zumindest drei Hunden die Transportboxen zu klein gewesen wären. Zudem wären mehrere Tierpässe mit Tipp-Ex verfälscht worden. Dies bestätigte auch ein befragter Polizist. Zur Sicherung der Boxen im Kofferraum des Wagens meinte der Beamte, bei einer Vollbremsung "wäre alles durchs Auto geflogen". Die Angeklagten argumentierten, sich bei der Gesundheit der Hunde auf den Tierarzt des bulgarischen Tierheimes verlassen zu haben. In Sachen Tierpässe hätte er diesem völlig vertraut, meinte etwa der 45-Jährige.

Verteidigung: "Sie wollten helfen"
Die Verteidigung gab zu bedenken, dass die beiden Angeklagten "keine professionellen Tierhändler" wären, sondern Menschen, die versuchen würden, diesen Tieren zu helfen. Bei den Hunden handle es sich um Streuner, welche ins Tierheim gebracht worden waren. Der Verteidiger hegte zudem Zweifel, wie weit es den Beschuldigten möglich gewesen wäre, Erkrankungen bei den Hunden zu erkennen.

Bedingte Strafen
Der 58-Jährige erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von drei Monaten wegen Tierquälerei. Der 45-Jährige wurde zu vier Monaten bedingt wegen Tierquälerei und Urkundenfälschung verurteilt. Die beiden Angeklagten verzichteten auf Rechtsmittel. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

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