"Wollte cool sein"

Neonazi-Prozess in OÖ: Urteil für “Waffenbrüder”

Österreich
13.11.2017 18:37

Naziparolen und -lieder im "Parteikeller", eine WhatsApp-Gruppe mit dem Namen "Waffenbrüder" und entsprechendem Inhalt: Wegen ihrer "Freizeitaktivitäten" sind fünf junge Oberösterreicher am Montag zu bedingten Haftstrafen zwischen sechs und 15 Monaten verurteilt worden. Der Erstangeklagte - er wurde auch wegen gefährlicher Drohung verurteilt - bekam zudem eine unbedingte Geldstrafe von 3240 Euro.

In der WhatsApp-Gruppe "Waffenbrüder" seien laut Anklage u.a. Sprüche wie "Sieg Heil auf meine tapferen Kameraden", Geburtstagswünsche an "unseren Führer" oder selbst verfasste pathetische Gedichte mit NS-Bezug gepostet worden. Zum Geburtstag Adolf Hitlers seien vier der Angeklagten zu dessen Geburtshaus nach Braunau gefahren, zwei hätten sich dort beim Hitlergruß fotografieren lassen, die Fotos seien gepostet worden, so die Anklage.

Bei Schießübungen aufgeflogen
Die fünf sollen aber auch in den Traunauen Schießübungen abgehalten haben. Mit einem doppelläufigen Schrotgewehr und einer Faustfeuerwaffe sei auf abgelagerten Müll sowie mit Softguns aufeinander geballert worden - "Airsoft-Sport" nennt sich diese dem Paintball ähnliche Disziplin, bei der mit kleinen Kunststoffkugeln geschossen wird. Weil ein Angeklagter bei den Schießübungen am Auge getroffen und seine Brille beschädigt wurde, erstattete er Anzeige und packte bei der Polizei aus.

Waffe gegen Freund gerichtet
Der Erstangeklagte soll zudem mit einer Waffe auf einen seiner Kameraden gezielt und erst wieder aufgehört haben, als ihm andere aus der Gruppe versichert haben, dass es sich bei dem Bedrohten "um keinen Asylanten handelt". Er muss sich deshalb auch wegen gefährlicher Drohung verantworten.

Man wollte "dazugehören"
Die Angeklagte bekannten sich alle schuldig und sagten, sie würden die Taten bereuen, bei Details blieben sie aber vage. Der Tenor ihrer Rechtfertigungen: Man wollte "cool sein", "dazugehören", man habe nicht gewusst, welche Konsequenzen das haben könne. Aber einer sagte auch klar, dass "das unsere Gesinnung war zu der Zeit".

Der Staatsanwalt hatte zumindest teilbedingte Strafen gefordert. Bei den Angeklagten handle es sich "nicht um die dumpfen Wiederbetätiger, die sonst vor Gericht stehen, sondern um Personen, die intelligent genug sind, um sich Gedanken zu machen".

"Sehr im Nationalsozialismus verhaftet"
Das Geschworenengericht sprach die Angeklagten in allen Punkten schuldig und verurteilte sie zu bedingten Haftstrafen - den jüngsten zu sechs Monaten, die anderen zu zwölf bzw. 15 Monaten. Der "Rädelsführer", der auch die Gedichte verfasst hat, was laut Vorsitzender Richterin Margit Kreuzer "zeigt, wie sehr er im Nationalsozialismus verhaftet ist", bekam zusätzlich eine unbedingte Geldstrafe von 3240 Euro. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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