Prozess in Wien

Von 8000 Schleppungen nur 55 nachweisbar: Urteil

Österreich
13.11.2017 13:44

Rund 8000 Menschen soll er nach Österreich geschleppt haben, damit einen Erlös von rund einer Million Euro erzielt haben. Nachweisen konnte man einem 45-jährigen Syrer, der neben drei weiteren Beschuldigten am Montag nach mehrtägiger Verhandlung in Wien verurteilt wurde, schlussendlich nur 55 Schleppungen. Das Quartett - neben dem Syrer saßen drei Russen im Alter zwischen 42 und 39 Jahren auf der Anklagebank - wurde zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Die Angeklagten waren im Juli 2016 festgenommen worden. Sie hatten in zahlreichen Fällen Migranten, die es bis nach Ungarn geschafft hatten, in Budapest übernommen und illegal nach Österreich geschleust, wo diese in provisorischen Unterkünften untergebracht und oftmals binnen kürzester Zeit Richtung Deutschland weitergebracht wurden. Die Organisation soll daran zwischen 4000 und 7000 Euro pro Person verdient haben.

Erlös von einer Million Euro für Schleppungen
Ursprünglich wurde dem Syrer von der Staatsanwaltschaft unterstellt, in die Schleppung von nicht weniger als 8000 Menschen eingebunden gewesen zu sein und damit einen Erlös von rund einer Million Euro erzielt zu haben. Das war dem 45-Jährigen am Ende bei Weitem nicht nachzuweisen. Er wurde letztlich für die Schleppung von zumindest 55 namentlich bekannten und einer nicht mehr feststellbaren Anzahl unbekannter Personen verurteilt.

Der Mann soll seit September 2015 Fahrten organisiert, Fahrstrecken ausgekundschaftet, Schlepper-Löhne kassiert und innerhalb der kriminellen Vereinigung verteilt sowie Koordinationsdienste geleistet haben. Dafür setzte es drei Jahre unbedingt.

39-Jährigem 71 Schleppungen nachgewiesen
Einem 39 Jahre alten Russen, der ähnlich gelagerte Aufgaben übernommen hatte, war das Schleppen von 71 namentlich bekannten Migranten nachzuweisen. Der einschlägig Vorbestrafte wurde zu dreieeinhalb Jahren unbedingt verurteilt. Zusätzlich wurde ihm eine offene Bewährungsstrafe von fünf Monaten widerrufen.

Seine beiden Landsleute, die innerhalb der Gruppierung eine untergeordnete Rolle einnahmen, kamen mit jeweils zwei Jahren, davon acht Monate unbedingt, davon. Der Rest wurde ihnen unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

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