Keine Judikatur

Digitales Erbe: Nach wie vor viele Fragen offen

Web
07.11.2017 08:48

Wenn jemand stirbt, gibt es für seinen Nachlass klare Regeln. Zumindest war das bisher so, doch im Zeitalter des Internets rückt das digitale Erbe immer mehr in den Mittelpunkt. Und das ist in Bezug auf die Frage, wer Zugriff auf die Online-Hinterlassenschaften hat, juristisch noch reichlich unklar. Laut Notar Claus Spruzina hilft letztlich nur eine Erklärung des letzten Willens.

"Viele Menschen leben mit einer digitalen Identität", sagt der Präsident der Salzburger Notariatskammer. Weil es in Österreich noch keine entsprechende Judikatur gibt, sind allerdings viele Frage offen. Die erste ist mit postmortalen Persönlichkeitsrechten verknüpft: Sind die jeweiligen digitalen Daten überhaupt vererblich? Und was hat ein etwaiger Erbe davon? Spruzina verweist dazu auf die Facebook-Kontakte von einer halbwegs bekannten Person, die zum Beispiel einen gewissen Werbewert hätten.

Wer soll welche Daten sehen?
Eine der nächsten Fragen lautet: Wollte der Verstorbene überhaupt, dass seine Erben von seinem digitalen Erben erfahren? Und, wenn ja, wer von ihnen und welche Inhalte? "Wenn ich auf Facebook eine Diskussion mit einem Freund geführt habe, will ich vielleicht gar nicht, dass das meine Erben sehen", gibt der Notar zu bedenken.

Daher, in jeder Hinsicht: "Wenn der Verstorbene eine Erklärung abgegeben hat, tun wir uns leichter", sagte Spruzina. Diese Erklärung sollte hinterlegt werden. Mitunter kann es da um viel Geld gehen, etwa wenn der Verstorbene mit Bitcoins gehandelt hat.

Passwörter hinterlegen
Ein zweiter wichtiger Punkt ist das Aufschreiben von Accounts und Passwörtern. "Wir haben zum Beispiel bei iTunes eingekauft oder Filme erworben. Da kommt schon was zusammen, was man gezahlt hat. Wir werden ja sicher nicht wollen, dass das verfällt", sagt Spruzina.

Wo diese Passwörter und Account-Informationen deponiert werden, hängt letztlich auch von ihrer Sensibilität ab. "Es geht um zwei Dinge: Erstens muss man entscheiden, wer Zugriff auf digitale Daten haben soll und wer dabei was darf. Zweitens müssen die Zugänge angeführt und deponiert werden", erläuterte der Notar. Wenn es sich dabei um sensible Accounts handelt, hilft ein gar nicht digitaler Aufbewahrungsort, so Spruzina: ein Tresor.

Vorsicht vor Kostenfalle bei abonnierten Diensten
Der Experte warnt im Übrigen auch vor einer Kostenfalle, etwa "wenn Online-Dienste weiterlaufen, die ich gebucht habe. Bei Verpflichtungen schreien die Dienste sehr schnell", so Spruzina. Das betrifft beispielsweise auch Zeitungen. "Wenn ich sie jeden Tag auf Papier vor die Tür geliefert bekomme, merke ich das. Aber digital?"

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