Kein eigenes Gesetz

Wie laut und lange darf ein Nachbar Musik machen?

Wohnkrone News
03.11.2017 09:48

"Hausgemachte Musik" liegt wieder voll im Trend! Doch was tun, wenn der geliebte Nachbar fast täglich auf dem Klavier klimpert, ins Saxofon bläst oder auf seinem Schlagzeug herumtrommelt? Manchmal grenzt der Ohrenschmaus schon an Belästigung. Aber darf ein Vermieter eigentlich das Musizieren verbieten?

Grundsätzlich gilt: Ein Recht auf Musik gibt es nicht, genauso wenig wie ein Instrumente-Verbot. Hier kommen Faktoren wie "Ortsüblichkeit" und "Wesentlichkeit" ins Spiel. Im Streitfall muss also meistens individuell überprüft werden, welche Lärmbelästigungen in diesem Haus und in dem Wohnumfeld gebräuchlich sind.

Entscheidung auch von Bausubstanz abhängig
Der Oberste Gerichtshof hat zu diesem Thema in der Vergangenheit oftmals unterschiedliche Ansätze gezeigt, weshalb man hier von einer "kasuistischen", also einzelfallbezogenen Rechtsprechung spricht. So wurden etwa längere, tägliche Klavierübungen eines Berufsmusikers noch als in Ordnung befunden, andererseits Partymusik speziell in der Nacht jedoch als unleidliches Verhalten beurteilt.

Generell hängt die Entscheidung auch davon ab, ob die Bausubstanz "hellhörig" ist, wie lange und vor allem zu welchen Uhrzeiten ein Bewohner musiziert. Damit sollte dann eine für alle Bewohner des Hauses verträgliche und rechtlich korrekte Beurteilung möglich sein.

Kronen Zeitung

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