"Krone"-Ombudsfrau

Adressänderung vergessen: Wohnbeihilfe bleibt aus

Ombudsfrau
02.11.2017 13:32

Über ihre neue Wohnung kann sich eine Leserin aus Linz (OÖ) nicht so recht freuen. Trotz genehmigter Wohnbeihilfe - sowohl für die alte als auch die neue Wohnung - muss sie für neun Monate ohne Förderung auskommen. Die Beihilfe wurde der Pensionistin gestrichen, weil sie auf die Adressänderung vergaß…

Das kennt wohl jeder, der schon einmal übersiedelt ist: Viele Dinge sind zu organisieren, zu erledigen. Auch Behördenwege. Und das wurde unserer Leserin, die zudem während der Übersiedlung Bandscheibenschmerzen und psychische Probleme, die auch vergesslich machen, plagten, zum Verhängnis. "Leider vergaß ich in dem ganzen Durcheinander, die Adressänderung beim Amt für Wohnbeihilfe anzugeben. Was ich nicht wusste ist, dass Wohnbeihilfe für das Objekt bewilligt wird und nicht der Person." Die Folgen für die Oberösterreicherin sind bitter: Die Wohnbeihilfe, die ja auch für die neue Wohnung bewilligt ist, wird neun Monate lang einbehalten. Bis der Überbezug - der ja nur durch eine falsche Adresse entstanden ist - "abgestottert" ist. Marion P., die viel Geld für Medikamente ausgeben muss, bleiben weniger als 300 Euro zum Leben.

"Die Rückforderung wurde wegen des nicht gemeldeten Wohnungswechsels von den gesetzlichen Vorschriften her leider notwendig, denn gemäß §25 Oö. Wohnbauförderungsgesetz 1993 sind die Förderwerber verpflichtet, jede Änderung innerhalb eines Monats zu melden", teilte die Behörde mit. Bei Beihilfen gibt es auch in Härtefällen keine Gnade.

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