Saures zu Halloween

Polizei warnt: Streich wird schnell zur Straftat

Leben
30.10.2017 18:05

Halloween steht vor der Tür und damit auch so manch strafbarer Streich von Kindern und Jugendlichen, vor denen das Bundeskriminalamt auf seiner Internetseite warnt. Eltern und Erziehungsberechtigte sollten "mit ihren Kindern klärende Gespräche führen", so der Ratschlag. Die Polizei werde verstärkt Streifen im Einsatz haben und bei Strafrechtsdelikten einschreiten. Eine Kostümierung ist zu Halloween - trotz des Burkaverbots - nicht strafbar, da diese unter die Ausnahme "Tradition" falle.

Nach dem "aus Amerika übernommenen Brauch ziehen Kinder und Jugendliche am Abend des 31. Oktober von Haus zu Haus und stellen die Bewohner mit den Worten 'Süßes oder Saures' vor die Wahl zwischen einem bösen Streich oder einer süßen Spende, erläuterte das BK. Aber: "nicht alles, was ein harmloser Streich sein soll, ist auch erlaubt", so der Hinweis zu Halloween.

Harmlose "Streiche" können strafbar sein
Das Verunstalten oder Beschmieren von Häusern oder Autos, Beschädigen von Briefkästen, Zerstören von Mülltonnen, aber auch die Bedrohung von Menschen oder Diebstähle, stellen Straftaten dar, die laut BK ausnahmslos zur Anzeige gebracht werden. Auch wenn Unter-14-Jährige noch nicht strafrechtlich belangt werden können, können Geschädigte zivilrechtliche Forderungen und die Wiedergutmachung des entstandenen Schadens einklagen. "Machen Sie ihre Kinder darauf aufmerksam, dass oftmals scheinbar harmlose Streiche gerichtlich strafbare Handlungen darstellen", rät das BK.

Kostümierung trotz Burka-Verbot erlaubt
Kostüm-Fans können allerdings aufatmen: Sie dürfen sich trotz des neuen Vermummungsverbots nach Lust und Laune verkleiden. Verkleidungen im Rahmen der jährlichen Halloween-Veranstaltungen fielen nicht unter das Gesetz, stellte das Innenministerium klar. Halloween falle demnach - wie auch Fasching - unter die Ausnahme "Tradition" bzw. "Brauchtumsveranstaltungen". Bei diesen ist die Verhüllung des Gesichts laut Innenministerium "unter bestimmten Umständen erlaubt".

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(Bild: kmm)



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