Ohr teils abgebissen

Freundin malträtiert: 6 Jahre Haft für 23-Jährigen

Österreich
23.10.2017 18:57

Die Liste an Verletzungen, die einer 21-Jährigen im Februar von ihrem damaligen Freund beigebracht wurden, liest sich lang - und schockiert. Der 23-Jährige hatte der jungen Frau im Zuge eines Streits in volltrunkenem Zustand einen Teil des Ohres abgebissen, sie mit Schlägen und Tritten traktiert, ging schlussendlich auch noch mit Keramikmessern auf sie los und fügte ihr zahlreiche Stichverletzungen zu. Dafür wurde der 23-Jährige am Montagabend in Linz zu sechs Jahren Haft verurteilt - nicht wegen Mordversuchs, sondern wegen schwerer Körperverletzung mit Dauerfolgen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

In der Nacht auf den 17. Februar war es zwischen dem Angeklagten und dem späteren Opfer im oberösterreichischen Hellmonsödt zu einem heftigen Streit gekommen, weil er ihrer besten Freundin mehrfach massive sexuelle Avancen gemacht hatte. Die Frau stellte ihren Freund - er war zur Tatzeit stark angetrunken - zur Rede und setzte ihn vor die Tür.

Selbst Rettung alarmiert
Der Angeklagte geriet deswegen in Rage: Er trat die Wohnungstür ein, zog seine Freundin an den Haaren durch die Wohnung und biss ihr einen Teil des linken Ohres ab. Dann traktierte er die Frau mit Schlägen und Tritten, attackierte sie mit zwei Keramikmessern und stieß ihr eines davon so fest in den Hals, dass das vordere Klingenstück abbrach und stecken blieb. Nach der Tat alarmierte der 23-Jährige selbst die Rettung.

An der Frau wurden neben dem teilweise abgetrennten Ohr zahlreiche Stichverletzungen und Blessuren durch Tritte und Schläge sowie kahle Stellen am Kopf durch das Ausreißen der Haare diagnostiziert. Auch der 23-Jährige hatte - nicht so gravierende - Schnittverletzungen.

Unter Alkohol "kann er ein Monster sein"
In der Verhandlung gestand er nur eine schwere Körperverletzung mit Dauerfolgen. Den versuchten Mord bestritten er und sein Verteidiger. Er schloss sogar nicht aus, dass seine Freundin die beiden Keramikmesser von der Anrichte genommen habe und ihre Verletzungen im Gerangel um die Messer entstanden seien. Dem widersprach die nunmehrige Ex-Partnerin. Die junge Frau ist nach wie vor körperlich und psychisch stark beeinträchtigt und muss noch mit Operationen rechnen. Sie und ihre beste Freundin schilderten den Angeklagten als liebenswert und hilfsbereit - aber nur, wenn er nicht getrunken hatte. Unter Alkohol könne er ein "Monster" sein.

Die Psychiaterin Adelheid Kastner sagte als Gutachterin, die gesamte Biografie des Angeklagten sei "alkoholgetränkt". Seine Abhängigkeit sei ihm mehrfach erklärt worden, er habe aber keine Einsicht gezeigt. Gerichtsmediziner Johann Haberl stellte fest, nur durch glückliche Umstände seien die Stiche in die Weichteile am Kopf der 21-Jährigen nicht tödlich gewesen. Wenn sie in etwas anderer Richtung geführt worden wären, hätten sie die Halsvene oder die große Halsschlagader getroffen.

Sechs Jahre Haft, 5000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld
Die Laienrichter entschieden mit fünf zu drei Stimmen, dass es sich um versuchten Mord handelte, aber auch mit sechs zu zwei, dass dem Angeklagten ein strafbefreiender freiwilliger Rücktritt von der Tat zuzugestehen sei. Er wurde deshalb einstimmig der schweren Körperverletzung mit Dauerfolgen schuldig gesprochen. Das Strafausmaß beträgt dafür ein bis 15 Jahre. Er wurde zu sechs Jahren verurteilt, mildernd war unter anderem das teilweise Geständnis. Er soll außerdem pauschal 5000 Euro Teilschadenersatz und Schmerzensgeld an sein Opfer zahlen. Der Verurteilte nahm die Strafe an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

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