11,5 Jahre Haft

Camperin vergewaltigt und vor Gericht beschimpft

Ausland
19.10.2017 21:45

Brutalst war er im heurigen April in der Nähe von Bonn über ein junges deutsches Pärchen hergefallen, hatte beide mit einer Astsäge bedroht und die 23-Jährige vor den Augen ihres Freundes vergewaltigt. Am Donnerstag wurde der 31-jährige Eric X. am Bonner Landgericht zu 11,5 Jahren Haft verurteilt. Der Ghanaer hatte die Tat stets geleugnet, sogar das Opfer als "Hure" beschimpft - und seinem Anwalt nun aufgetragen, in Revision zu gehen.

Das Urteil nahm der 31-Jährige, der eigentlich im März abgeschoben werden hätte sollen, laut "Bild" ruhig zur Kenntnis. Zu 11,5 Jahren Haft wurde der Mann verurteilt - wegen besonders schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit besonders schwerer räuberischer Erpressung.

"Come out, bitch, I wanna fuck you"
Oberstaatsanwältin Claudia Trauzettel hatte zu Beginn des ersten Verhandlungstages Ende September die schrecklichen Momente in der Bonner Siegaue geschildert: "Er schnitt gegen 0.15 Uhr das Zelt der Zeugen auf." Mit der Astsäge habe er das Studentenpärchen bedroht, sechs Euro und eine Lautsprecherbox im Wert von 120 Euro erbeutet. Dann habe er die junge Frau gezwungen, aus dem Zelt zu kommen. "Come out, bitch, I wanna fuck you", habe der Täter gesagt. "Die Zeugin hatte Todesangst. Er lotste sie zehn Meter weg, zwang sie, sich auf eine Decke zu legen, die er mitgebracht hatte", so die Staatanwältin weiter. Dann habe er die Frau vergewaltigt - ohne Kondom - und sei davongelaufen.

Fünf Tage danach erkannte ein Spaziergänger den 31-Jährigen anhand eines Phantombildes, die Polizei nahm ihn fest. Stets beteuerte er seine Unschuld, auch vor Gericht: "Ich weiß gar nichts über den Fall." Bei seiner Festnahme hatte der Ghanaer allerdings die Lautsprecherbox des Paares dabei, wie die "Bild" schrieb. Und der Richter sagte nun: "Woher wissen wir, dass er der Täter ist? Aus dem einfachen Grund: Es wurden Körpersekrete gesichert. Die Spermaköpfe hatten die gleiche DNA wie er."

"Sie haben nicht das Recht, die Geschädigte als Prostituierte zu bezeichnen"
Der Angeklagte bezeichnete dies als Lüge, sein Opfer bezeichnete er als "Hure". Was Richter Marc Eumann zu der Aussage brachte: "Sie haben das Recht, hier alles abzustreiten, aber Sie haben nicht das Recht, die Geschädigte als Prostituierte zu bezeichnen." Mehrmals war der 31-Jährige während der Verhandlungen durch aufbrausendes Verhalten aufgefallen.

Nach Bekanntgabe des Urteils forderte der Ghanaer laut dem Bericht seinen Anwalt auf, Revision einzulegen. Geschieht dies tatsächlich, muss der Bundesgerichtshof entscheiden, ob das Urteil Bestand hat.

Die Anwältinnen der Opfer, die diese als Nebenkläger vertreten, sagten nach der Urteilsverkündung: "Keine Strafe der Welt kann das wiedergutmachen."

Klagte gegen Abschiebung - deshalb war er noch in Deutschland
Vor seiner Festnahme lebte der 31-Jährige in einer Flüchtlingsunterkunft, seit er im Februar über Italien nach Deutschland eingereist war. Mitte März sollte er abgeschoben werden - doch er klagte dagegen. Nur deshalb hielt er sich zum Tatzeitpunkt noch in Deutschland auf.

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Kostenlose Spiele