Telekom-Prozess

Mensdorff-Pouilly kommt wohl mit Fußfessel davon

Österreich
19.10.2017 10:57

Im Prozess rund um die millionenschwere Vergabe eines Blaulicht-Funksystems hat das Oberlandesgericht Wien die Strafen für den Lobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly und für Ex-Telekom-Manager Rudolf Fischer deutlich reduziert. Nun könnte der 64-Jährige Lobbyist, der von Fischer mehr als eine Million Euro Schmiergeld kassierte, mit einer Fußfessel davonkommen.

Die Causa rund um die Errichtung des Funksystems für Behörden und Einsatzkräfte erblickte erstmals im Jahr 2011 das Licht der Öffentlichkeit, als Medien über Provisionszahlungen an den Lobbyisten in Höhe von 1,1 Millionen Euro berichteten. Was folgte war ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss, der zahlreiche Verquickungen aus dem Kabinett von dem damaligen Innenminister Ernst Strasser (ÖVP) mit der teilstaatlichen Telekom Austria und weiteren Bewerbern um den Funkauftrag offenbarte.

Acht Monate unbedingt - Fußfessel möglich
Im Dezember 2015 erging dann das Urteil des Wiener Straflandesgerichtes, wonach Mensdorff-Pouilly für drei und Fischer für ein Jahr in Haft müssen. Statt drei Jahren unbedingt erhielt Mensdorff nun jedoch zwei Jahre, davon acht Monate hinter Gittern und 16 Monate bedingt. Fischer fasste neun Monate aus, davon sechs Monate bedingt - statt wie ursprünglich ein Jahr unbedingt.

Nahe liegt, dass der Rechtsvertreter des 64-jährigen Lobbyisten wohl einen Antrag auf den Erhalt einer Fußfessel stellen wird. Das ist möglich, wenn das unbedingte Strafmaß einen Zeitraum von zwölf Monaten nicht überschreitet, was bei Mensdorff-Pouilly der Fall ist.

Senatspräsidentin Natalia Frohner meinte allerdings am Donnerstag, dass den Angeklagten eine Haftstrafe nicht gänzlich erspart bleiben würde. Dies begründete sie damit, dass es in der Öffentlichkeit wenig Verständnis dafür gäbe, wenn die Strafe zur Gänze bedingt ausgesprochen würde. Hier ginge es laut Frohner auch um eine generalpräventive Wirkung.

Lange Verfahrensdauer kein Milderungsgrund
Als mildernd wertete der Richtersenat vor allem die Schadenswiedergutmachung - in dem Untreuprozess ging es um eine Schadenssumme von 1,1 Mio. Euro - sowie ihr Wohlverhalten nach Auffliegen der Schmiergeldzahlungen über die teilstaatliche Telekom Austria. Die lange Verfahrensdauer sei hingegen kein Milderungsgrund gewesen, da derartige Korruptionsverfahren sehr komplex seien, hieß es in der Urteilsbegründung am Donnerstagvormittag.

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