Streit ums Quadrat

Halber Sieg für Ritter Sport und Dextro Energy

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18.10.2017 17:05

Im Streit um den Schutz ihrer dreidimensionalen Marken haben der Schokoladenproduzent Ritter Sport und der Hersteller von Traubenzuckerplättchen, Dextro Energy, Teilerfolge erzielt. Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hob in zwei am Mittwoch verkündeten Urteilen die Löschungsverfügungen des Bundespatentgerichts auf und verwies die Fälle zur weiteren Sachaufklärung an das Gericht in München zurück.

Was Wortmarken wie etwa Tesafilm, Farbmarken wie Nivea-Blau oder Bildmarken wie der Mercedes-Stern ausmachen, haben die Gerichte schon bis ins Detail entschieden. Dies gilt auch für besonders geformte 3D-Verpackungen wie den Schoko-"Goldhasen" von Lindt. Umstritten sind aber geometrische Verpackungen wie die der Schokoladentafel von Ritter Sport oder die ebenfalls umstrittene 3D-Marke der Traubenzuckerplättchen von Dextro Energy.

Patentgericht sieht Quadratform nicht schutzfähig
Nach Ansicht des deutschen Bundespatentgerichts haben die quadratischen Formen der Ritter-Sport-Schokolade und der Traubenzuckerplättchen alle eine technische Funktion. Sie erleichterten etwa Transport, Lagerung oder Portionierung. Technische Funktionen sind laut Gesetz aber nicht schutzfähig.

Der BGH verwies nun darauf, dass die von der Vorinstanz vorgebrachten Punkte keine Rolle spielen dürften, weil sie im Wesentlichen den Herstellungsvorgang beträfen. Dass quadratische Schokolade überdies besser in eine Tasche passe, sei auch keine wesentliche Eigenschaft von Schokolade.

Im Fall von Dextro Energy monierte der BGH, dass die besonders abgeschrägten Kanten der Zuckerplättchen laut Vorinstanz zu einem angenehmeren Gefühl beim Verzehr beitragen würden. Auch das ist den Karlsruher Richtern zufolge keine technische Funktion, sondern diene allenfalls einem "sensorischen Erlebnis". Nun muss das Münchner Gericht nach Maßgabe des BGH in beiden Fällen prüfen, ob weitere Hindernisse für den Schutz der beiden dreidimensionalen Marken vorliegen.

Markenrechtler widerspricht
Der Markenrechtler Georg Jacobs sieht die Löschung der 3D-Marke von Ritter Sport nicht zwingend geboten. "Eine Schokoladentafel quadratisch zu machen, ist nicht technisch bedingt", sagt Jacobs. Und weil Quadrate zudem aus seiner Sicht nicht unbedingt praktischer seien als die üblichen rechteckigen Schokotafeln, könnte der Markenschutz für die quadratische Verpackung von Ritter Sport, deren Form sich im Verkehr seit Langem durchgesetzt habe, erhalten bleiben.

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