"Freier Wettbewerb"

Bestpreisklausel: Portale blitzen vor VfGH ab

Web
17.10.2017 12:32

Hoteliers in Österreich dürfen weiterhin auf ihrer eigenen Homepage Zimmer günstiger anbieten als auf den großen Buchungsplattformen im Internet. Mit ihrem Versuch, das seit Jahresanfang geltende Verbot der Bestpreisklauseln zu Fall bringen, sind die Plattformen booking.com und Expedia nun beim Verfassungsgerichtshof abgeblitzt.

Booking.com hatte sich gegen Bestimmungen im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und im Preisauszeichnungsgesetz gewandt, die Bestpreisklauseln unter die "aggressiven Geschäftspraktiken" einordnen. Diese gelten als unlauter und absolut nichtig. Das Buchungsportal machte Verstöße gegen die Erwerbsfreiheit, die Unverletzlichkeit des Eigentums sowie das Recht auf Gleichbehandlung geltend: Letztlich gehe es dem Gesetzgeber nur darum, Beherbergungs- bzw. Gastronomiebetriebe vor Wettbewerb zu schützen, so das Argument.

"Kein Konkurrenzverhältnis"
Diese Einwände ließ der VfGH nicht gelten und wies den Antrag von booking.com ab. Ein weiterer Antrag der Buchungsplattform Expedia wurde mit Hinweis auf das booking.com-Erkenntnis ebenfalls abgelehnt. Die Höchstrichter sehen den Eingriff in die Freiheit der Erwerbsausübung als gerechtfertigt an. Der Gesetzgeber verfolge das öffentliche Interesse an der Sicherung fairer bzw. freier Wettbewerbsbedingungen zwischen Buchungsplattformen und Beherbergungsunternehmen. Es sei nicht erkennbar, inwiefern den angefochtenen Bestimmungen das Ziel des Konkurrenzschutzes zugrunde liegen sollte, stünden doch Plattformen und Hotels bzw. Vermieter in keinem Konkurrenzverhältnis untereinander.

Das mit 1. Jänner 2017 in Kraft getretene Verbot der Hotel-Bestpreisklauseln war von den Beherbergungsunternehmen von Anfang an begrüßt worden. "Endlich ist es wieder möglich, dass Unternehmer frei entscheiden können, zu welchem Preis sie ihr Angebot am Markt und vor allem auf ihrer eigenen hoteleigenen Webseite präsentieren", hatten die Obfrau der WKÖ-Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft, Petra Nocker-Schwarzenbacher, und der Obmann des Fachverbandes Hotellerie, Siegfried Egger, vorigen Herbst zum Gesetzesbeschluss erklärt.

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