Am Urfahrmarkt

Frühaufsteher können Gratis-Parkplätze ergattern

Oberösterreich
16.10.2017 16:04

Der frühe Pendler erwischt den Gratis-Parkplatz! Am Urfahraner Jahrmarktgelände gibt es weiter 118 Stellplätze, die keinen Cent kosten. Sie gehören zum AEC, das sich aber wie der Linzer Verkehrsstadtrat weigert, für eine Überwachung zu sorgen. Ein Lokalaugenschein am Montag zeigte, dass derzeit die Abschreckung wirkt.

Es ist kalt im morgendlichen Nebel, direkt am Donauufer. Ein paar dick vermummte  Radler flitzen vorbei. Tristesse pur.  Ein Arbeiter vom Stadtamt setzt geduldig mit einer Ladeschaufel 180 Beton-Poller entlang der Stellflächen und sagt: "Früher sind hier die ganzen Rathäusler mit ihren Autos gestanden. Jetzt traut sich keiner mehr her."

Hinweistafeln wegen dem Jahrmarkt
An den Zugängen zum Jahrmarktareal stehen Hinweistafeln, dass Abbauarbeiten laufen. Wenn man von der Wildbergstraße kommt, steht  man vor zwei Securitys, die mit Scherengittern die Zufahrt versperren. Der pensionierte Polizist Alfred Ritzinger (78) hat sein Auto dennoch am Urfahranermarkt geparkt: "Hier gibt es weder ein Fahr- noch ein Parkverbot. Ich kenn’ mich aus, lass’ mir nichts gefallen".

Kurioser "Kampf"
Inzwischen läuft ein kurioser "Kampf" zwischen dem AEC, dem 118 Stellflächen gehören und dem Linzer Verkehrsstadtrat Markus Hein (FP): "Keiner will die Stellflächen kontrollieren." Im Endeffekt können sich freche Frühaufsteher problemlos dort breit machen.  Hein sagt aber: "Das ist Privatgrund, eine Besitzstörungsklage  ist also jederzeit möglich."

Unbeeindruckt vom Parkverbot am Urfahrmarkt zeigt sich Ex-Polizist Alfred Ritzinger: "Ich sehe nirgends eine Verbotstafel."

"Krone": Sie haben am Urfahrmarkt geparkt, obwohl das jetzt verboten ist.
Alfred Ritzinger: Zur Zeit kann niemand bestraft werden, weil nirgendwo ein Fahrverbot oder ein Parkverbot hängt. Bei der Einfahrt gehört ein Fahrverbot installiert, man kann doch die Leute nicht einfach hineinfahren lassen.

"Krone": Haben Sie denn gar keine Angst vor einer Anzeige?
Ritzinger: Schauen Sie, ich war 40 Jahre Polizist und kenne mich rechtlich dementsprechend aus. So lange nichts beschildert ist, steht meiner Meinung jedem Autofahrer frei, hier zu parken. Falls ich eine Anzeige bekommen würde, würde ich sie sofort beeinspruchen - erfolgreich! Ohne Kennzeichnung gibt es keinen Rechtsanspruch.

Christoph Gantner, Kronen Zeitung

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