NR-Beschluss:

Mietvertragsgebühr wird abgeschafft!

Wirtschaft
15.10.2017 13:55

Die Mietvertragsgebühr für Wohnungen wird abgeschafft. Das hat der Nationalrat gegen die Stimmen der ÖVP vereinbart.

Derzeit hat der Vermieter einer Wohnung bei Abschluss eines Mietvertrages eine von der vertraglich vereinbarten Leistung und der vertraglich vereinbarten Dauer abhängige Mietvertragsgebühr zu entrichten. Die Mietvertragsgebühr beträgt bei unbefristeten Mietverträgen ein Prozent der dreifachen Jahresmiete. Die Aufwendung wird üblicherweise auf den Mieter überwälzt.

Reform der Finanzmarktaufsicht
Demnach soll die FMA künftig Rechtsauskünfte mittels Bescheid erteilen können. Das Gesetz eröffnet außerdem die Möglichkeit, Verfahren bei der FMA einvernehmlich zu beenden. Vereinfachungen sind auch beim Prospektbilligungsverfahren angedacht, Prospektentwürfe sollen künftig elektronisch abgewickelt werden. Ebenfalls fixiert wurde, dass die FMA sowie die Nationalbank in Zukunft auch Positionen in der zweiten Führungsebene öffentlich ausschreiben müssen.

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