500-Euro-Strafe

Ratenzahlung unerwünscht: Nun droht das Gefängnis!

Tirol
14.10.2017 16:02

Es ist fast kaum zu glauben! Obwohl ein in die Insolvenz geschlitterter Lokalbesitzer (27) Verwaltungsstrafen in Höhe von 500 Euro eigentlich bezahlen möchte, hat die zuständige Bezirkshauptmannschaft dem Unterländer eine ursprünglich vereinbarte Ratenzahlung untersagt. Nun droht dem Mann sogar das Gefängnis.

"Ich habe Fehler gemacht und möchte meine Geldstrafe in Höhe von 500 Euro, die auch aus der Insolvenz heraus entstanden ist, bezahlen", erklärt der 27-jähriger Wiesinger der "Krone". "Aber ich bin arbeitslos und kann deshalb maximal 50 Euro im Monat abstottern."Urlaub auf

Staatskosten statt Schuldentilgung

Die Möglichkeit, die Strafe in Raten abzuzahlen, wurde dem Mann eigentlich von einer Mitarbeiterin der BH zugesagt. "Nachdem ich die erste Rate vor über einem Monat bezahlt habe, rief ich nun bei der BH an. Eigentlich nur um nachzufragen, welchen Verwendungszweck ich angeben soll", erinnert sich der Unterländer. Doch zur Überraschung teilte man ihm plötzlich mit, dass die Ratenzahlung unerwünscht und eigentlich rechtswidrig sei. "Der Leiter der BH drohte mir sogar mit einer Woche Haft, wenn ich nicht innerhalb von 14 Tagen den Gesamtbetrag bezahlen würde und er meinte, er möchte den Akt so rasch wie möglich schließen", war der 27-Jährige mehr als verdutzt.

Vor allem aus wirtschaftlicher Sicht ist die Vorgehensweise der BH für den ehemaligen Lokalbesitzer unverständlich. "Wenn ich tatsächlich ins Gefängnis muss, wäre es ja Urlaub auf Staatskosten und ich würde den Steuerzahlern zusätzlich auf der Tasche liegen."

Bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft war vorerst niemand für eine Stellungnahme erreichbar.

Samuel Thurner, Kronen Zeitung

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