Die Zahl der Ermittlungsverfahren wegen Herstellung, Besitzes und Verbreitung von Kinderpornografie ist in Deutschland in den vergangenen Jahren sprunghaft gestiegen. 2016 registrierten die Behörden 1353 Verfahren - 570 mehr als noch ein Jahr zuvor, wie die Zeitung "Die Welt" am Freitag berichtete. Für 2017 wird ein neuerlicher starker Anstieg erwartet.
Die Zeitung beruft sich auf eine Statistik der Zentralstelle für die Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT), eine Sondereinheit der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main. "Ein Großteil der Ermittlungsverfahren beruht inzwischen auf Hinweisen der US-Behörden - nahezu täglich erreichen uns solche Meldungen", sagte der Staatsanwalt und ZIT-Sprecher Georg Ungefuk dem Blatt.
Die Gesetzeslage in den USA verpflichte dortige Internetanbieter und Firmen, die Inhalte ihrer Nutzer nach bekanntem kinderpornografischem Material zu filtern. Von den 1353 Kinderpornoverfahren der hessischen Zentralstelle im vergangenen Jahr gingen allein 1086 Verfahren auf die Hinweise durch die gesetzliche Meldepflicht in den USA zurück.
Der Deutsche Kinderschutzbund bezeichnete es als grundsätzlich begrüßenswert, wenn Provider, Datenspeicherdienste oder E-Mail-Anbieter mehr in die Verantwortung genommen werden. Es sei jedoch fraglich, ob durch eine elektronische Filterung wie in den USA tatsächlich Missbrauchstäter und damit auch Hersteller von Kinderpornografie ausfindig gemacht werden. Das System funktioniere nur bei bereits bekanntem Material.
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