85 Messerstiche

Mord an “Ersatzmama”: 18 Jahre für 35-Jährigen

Österreich
11.10.2017 18:44

Zu 18 Jahren Haft ist am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch in Vorarlberg ein 35-Jähriger verurteilt worden. Der Mann hatte im Februar unter Drogeneinfluss seine 65-jährige Dealerin erwürgt und mit 85 Messerstichen malträtiert. Aus widerrufenen Bewährungsstrafen erhielt der 35-Jährige zudem zwei Jahre und neun Monate Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Den Ermittlungen der Polizei zufolge suchte der Angeklagte die 65-Jährige am Tag der Tat gleich zwei Mal zu Drogengeschäften in ihrer Wohnung auf. Regelmäßig versorgte er sich bei der Frau mit Cannabis und Kokain. Dabei waren die beiden so gut miteinander bekannt, dass der 35-Jährige sie gelegentlich sogar "Ersatzmama" genannt haben soll. Nachdem er schon am Vormittag Suchtmittel bei ihr erworben hatte, kam er am Nachmittag zurück, um abermals nach Drogen zu fragen - Geld hatte er allerdings keines mehr.

Beim Stehlen erwischt
Der 35-Jährige ging vor Gericht davon aus, dass er sich daraufhin am Drogenschrank der 65-Jährigen zu schaffen machte. Als sie ihn beim versuchten Stehlen erwischt habe, habe sie ihn angegriffen, er habe sich lediglich verteidigt. Letztlich geriet der Streit völlig außer Rand und Band.

Zahlreiche Messerstiche
Das Obduktionsergebnis deckte sich jedoch nicht mit der Verteidigungsversion des Mannes. Laut Gerichtsmediziner Walter Rabl leistete das Opfer kaum Abwehrhandlungen, als auf es eingestochen wurde. 17 der 85 Messerstichwunden wurden der Frau am Rücken zugefügt, demnach muss sie bei den Stichen auf dem Bauch gelegen sein. 23 weitere Messerstiche gingen ins Gesicht, 35 in den Hinterkopf- und Nackenbereich und zehn in den Hals. Fest steht ebenso, dass der Mann - er stand während der Tat unter Drogeneinfluss - die 65-Jährige massivst gewürgt hat.

Zahlreiche Vorstrafen
Der Angeklagte hatte im Prozess die Tötung der Frau im Zuge eines Streits eingeräumt, an das Würgen oder die Heftigkeit der Messerstiche konnte er sich aber nicht erinnern. Sein zumindest teilweises Geständnis wurde in der Bemessung der Strafe ebenso mildernd bewertet wie seine zum Tatzeitpunkt eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit. Erschwerend wirkten sich für den 35-Jährigen seine zahlreichen Vorstrafen aus. Im Anklagepunkt der versuchten Brandstiftung wurde der Mann frei gesprochen.

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