Finanzskandal

OGH-Urteil: 18 Monate teilbedingt für Rathgeber

Österreich
11.10.2017 12:56

Kein gutes Ende hat das Rechtsmittelverfahren im sogenannten zweiten Salzburger Finanzskandalprozess für die ehemalige Leiterin des Budgetreferats des Landes Salzburg, Monika Rathgeber, genommen. In Stattgebung einer Nichtigkeitsbeschwerde der Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat der Oberste Gerichtshof (OGH) am Mittwoch den erstinstanzlichen Freispruch in einem der beiden Anklagefakten aufgehoben.

Rathgeber war im Oktober 2016 vom Landesgericht Salzburg nur in einem Anklagepunkt mit einem inkriminierten Schaden von 540.000 Euro schuldig erkannt worden und unter Bedachtnahme auf ein vorangegangenes Urteil ohne Zusatzstrafe davongekommen.

OGH korrigiert Entscheidung
Diese Entscheidung wurde vom OGH nun korrigiert. Rathgeber wurde in beiden Anklagefakten schuldig gesprochen und bei einem Gesamtschaden von knapp 840.000 Euro zu 18 Monaten Haft verurteilt, davon sechs Monate unbedingt. Gegen diese Entscheidung ist kein ordentliches Rechtsmittel mehr möglich.

"War in einem Dilemma gefangen"
Rathgeber hatte im Justizpalast vergeblich versucht, den OGH davon zu überzeugen, dass es für sie keine andere Möglichkeit gegeben habe, als die ausgelaufenen Derivat-Geschäfte im Frühjahr 2012 zu verlängern. "Ich war in einem Dilemma gefangen", betonte die emotional sichtlich bewegte Ex-Leiterin des Referats für Budgetangelegenheiten.

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