Urteil in Karlsruhe

Online-Einkauf: Nur Sofortüberweisung reicht nicht

Web
06.10.2017 15:32

Nur eine "Sofortüberweisung" als einzige kostenlose Zahlungsmöglichkeit bei Bestellungen und Buchungen im Internet genügt nicht. Zu diesem Schluss ist der deutsche Bundesgerichtshof in einem am Freitag veröffentlichten Urteil gelangt. Das Karlsruher Gericht gab damit einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes gegen die Deutsche Bahn statt.

Deren Vertriebstochter DB Vertrieb GmbH bietet auch die Buchung von Flügen an. Dabei war früher die "Sofortüberweisung" das einzige kostenlose Zahlungsmittel. Bei Zahlung mit Kreditkarte wurde dagegen ein Entgelt in Höhe von 12,90 Euro fällig. Die "Sofortüberweisung" wird von der privaten Sofort GmbH in München angeboten. Für eine Zahlung müssen Kunden ihre Daten in eine Maske eingeben, einschließlich Benutzer-PIN und TAN. Die Sofort GmbH fragt dann bei der Bank des Kunden ab, ob die Überweisung mit diesen Daten durchläuft.

Aufgrund gemeinsamer Absprachen der Kreditwirtschaft ist es nach den Geschäftsbedingungen fast aller Banken allerdings unzulässig, die streng geheimen PIN- und TAN-Codes auf anderen Internetseiten als dem Online-Portal des jeweiligen Instituts einzugeben. Die Kunden sind vielmehr dazu verpflichtet, die Sicherheitsmerkmale geheim zu halten. Die Verbraucherschützer argumentierten daher, dass die "Sofortüberweisung" als einziger kostenloser Zahlungsweg nicht ausreiche.

Dieser Sichtweise folgte der Bundesgerichtshof nun in seinem Urteil. Die Nutzung des Zahlungsdienstes der Sofort GmbH setze in vielen Fällen einen Verstoß der Kunden gegen die Geschäftsbedingungen ihrer Bank voraus. Das sei den Kunden aber nicht zumutbar, urteilte das Gericht.

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