Misshandeltes Kind

Mutter will Baby Kilian zurück

Oberösterreich
29.09.2017 06:06

Ob das misshandelte Baby Kilian wieder zurück zu seinen Eltern kommt, muss die Kinder- und Jugendhilfe entscheiden. Bis es soweit ist, wird aber einige Zeit verstreichen. Seine Mutter möchte nun, dass der Kleine und dessen um zwei Jahre älterer Bruder nicht mehr auf Krisenpflegeplätzen, sondern zuhause betreut werden.

Die Mutter hat nach wie vor die Obsorge über beide Kinder. Auch wenn sie Mitte Jänner - nach Einlieferung des schwer verletzten Kilian und Strafanzeige durch die Uniklinik Linz - auf Betreiben der Kinder- und Jugendhilfe darin eingewilligt hatte, dass ihre Söhne auf Krisenpflegeplätzen untergebracht werden. "Die Einschaltung eines Pflegschaftsgerichts zur Entziehung der Obsorge war deshalb nicht nötig", erklärt Reinhold Rampler von der Kinder- und Jugendhilfe des Landes OÖ.

Misshandlung
Bei dem drei Wochen alten Buben waren Knochenbrüche an beiden Armen, am Oberschenkel sowie ein Verdacht auf Hirnverletzungen diagnostiziert worden. Ein Gutachten bestätigte, dass der Säugling misshandelt worden sei.
Gegen die Eltern und eine dritte Person wurde ermittelt, doch keinem von ihnen konnte die Tat zugeordnet werden. Das Verfahren wurde - wie berichtet - eingestellt. "Unbefriedigend, aber leider nicht anders möglich", sagt Philip Christl von der Staatsanwaltschaft Linz.

Eigene Regeln
"Das Strafrecht funktioniert nach eigenen Regeln und ist täterzentriert. Doch im Familienrecht steht die Sicherheit des Kindes im Vordergrund - umso mehr Verantwortung liegt nun bei der Kinder- und Jugendhilfe, die Fakten genau zu prüfen", betont Kinder- und Jugendanwältin Christine Winkler-Kirchberger. Im Fall Kilian stelle sich die Frage, ob die Kinder bei einer Rückkehr in ihre Familie genügend geschützt wären.
Laut Reinhold Rampler - siehe auch Interview - wird dem Wunsch der Eltern auf Rückgabe nicht automatisch nachgegeben: "Die Risikofaktoren werden vorher sorgfältig geprüft."

"Vorgeschichte spielt eine Rolle"
Reinhold Rampler von der Kinder- und Jugendhilfe betont, dass eine Rückkehr der Kinder erst nach positiver Prüfung möglich wäre.

Krone: Was passiert, wenn die Kinder- und Jugendhilfe zu dem Schluss kommt, dass das Gefährdungsrisiko für Kilian und seinen Bruder bei der Herkunftsfamilie zu groß ist?
Reinhold Rampler: Sollte sich die Mutter dagegen aussprechen, dass ihre Kinder weiter bei Pflegefamilien betreut werden, bedarf diese Angelegenheit einer gerichtlichen Klärung.

Krone: Wie wird festgestellt, ob das Kindeswohl noch immer stark gefährdet ist?
Rampler: So etwas ist erst nach längerer Prüfung möglich. Bei Besuchen der Eltern, die an einem neutralen Ort stattfinden, wird sorgfältig darauf geachtet, wie das abläuft. Das passiert für das Kind in geschütztem Rahmen. Die Kontakte finden immer nur im Beisein von Sozialarbeitern oder Psychologen statt. Doch selbst wenn für die Familie mit der Verfahrenseinstellung alles geklärt scheint, spielen die Vorgeschichte und der Kinderschutz bei der Beurteilung maßgebliche Rollen.

Jürgen Pachner, Kronen Zeitung

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