Umstrittene Maßnahme

Verhüllungsgesetz: Was erlaubt ist und was nicht

Österreich
22.09.2017 09:57

Am 1. Oktober tritt das am Donnerstag beschlossene Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz in Kraft. Das Hauptaugenmerk liegt auf der Vollverschleierung des Gesichts durch einen Niqab oder eine Burka. Weil ein gezieltes Verbot eines bestimmten religiösen Symbols rechtlich problematisch gewesen wäre, hat sich die Regierung aber auf ein allgemeines Verhüllungsverbot geeinigt und Bilder veröffentlicht, was wann erlaubt ist und was nicht. Viele finden das Gesetz skurril und dass damit weit übers Ziel hinausgeschossen wurde. In den sozialen Medien wird bereits zu einem "Clownsmarsch" aufgerufen.

Kernsatz des Gesetzes ist das "Verhüllungsverbot": "Wer an öffentlichen Orten oder in öffentlichen Gebäuden seine Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände in einer Weise verhüllt oder verbirgt, dass sie nicht mehr erkennbar sind, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 150 Euro zu bestrafen." Als öffentliche Orte oder Gebäude gelten unter anderem auch öffentliche Verkehrsmittel. Dort muss das Gesicht künftig vom Kinn bis zum Haaransatz erkennbar bleiben.

Ausnahmen vom Verbot
Ausnahmen gibt es natürlich aus gesundheitlichen, beruflichen und traditionellen Gründen. Faschingsumzug und Perchtenlauf sollten also laut den Erläuterungen zum Gesetz nicht unter das Verbot fallen. Auch wenn die Verhüllung gesetzlich vorgeschrieben ist (etwa der Sturzhelm für Motorradfahrer), wird das logischerweise nicht bestraft. Sturmhauben und ums Gesicht gewickelte Schals sind nur bei entsprechender Witterung erlaubt.

Polizei will mit "Fingerspitzengefühl" vorgehen
Auch wenn man im Innenministerium betont, dass die Polizei mit "Fingerspitzengefühl" vorgehen werde, können viele Menschen in Österreich über dieses neue Gesetz nur den Kopf schütteln. Es ist sogar die Rede vom "schwersten Grundrechtseingriff seit Jahren". Vor allem das Verbot von Clowns- und ähnlichen Masken, die nur bei traditionellen Veranstaltungen wie Faschingsumzügen erlaubt sind, sorgt auf Twitter für eine heitere Debatte. Viele fragen sich, ob man sich erst vor Ort schminken bzw. Masken aufsetzen darf. Gehört Halloween bereits zur österreichischen Tradition oder werden Eltern von Kindern bzw. auch Erwachsene, die verkleidet auf Süßigkeitensuche sind, nun eine Verwaltungsstrafe ausfassen? Diese und ähnliche Fragen werden derzeit diskutiert. Gleichzeitig wurde auch der Versuch gestartet, eine neue "Tradition" am 1. Oktober einzuführen (siehe Tweet unten).

Staubschutzmasken aus medizinischen Gründen sind erlaubt. In diesem Zusammenhang fragen sich viele, ob man nun stets ein ärztliches Attest bei sich tragen muss. Einige Menschen wollen wissen, wie mit asiatische Touristen umgegangen wird, von denen bekanntlich viele solche Masken tragen.

Auch rund um dicke Schals, die Teile des Gesichts bedecken können, herrscht nun Verwirrung. Wer bestimmt, wann es kalt genug sei, um sich "einzupacken", ist nur eine der Fragen, die in diesem Zusammenhang immer wieder zu lesen ist.

Bereits jetzt wünschen einige User auf Twitter den betroffenen Polizisten viel Erfolg bei der Durchsetzung des Gesetzes:

Das Verschleierungsverbot wird von manch einem aber auch durchaus positiv mit Blick auf die Politik in Österreich gesehen:

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele