Statistik

Fast jeder zweite Verdächtige ist fremd

Salzburg
16.09.2017 10:09

Mittlerweile fast jeder zweite Tatverdächtige im Bundesland Salzburg hat keinen österreichischen Pass. Das geht aus einer brandneuen Aufstellung des Innenministeriums hervor. Am deutlichsten schlägt sich diese Entwicklung im Pinzgau nieder, wo die Kriminalitätsrate im Vergleich zum Vorjahr um 10 Prozent zugelegt hat.

Konkret aufgelistet wurde der Zeitraum Jänner bis Juni 2017. Innerhalb der ersten Jahreshälfte betrug die Zahl der Tatverdächtigen im Bundesland Salzburg 8998, wovon 3986 fremdländischer Herkunft waren. Das entspricht 44,3 Prozent - darin eingerechnet 630 Asylwerber, die damit insgesamt knapp 16 Prozent der nicht-österreichischen Tatverdächtigen ausmachen.

Ausländer in Statistik stark vertreten

Per parlamentarischer Anfrage hat die FPÖ auch eine Aufschlüsselung nach Bezirken vornehmen lassen:

Demnach am höchsten ist der prozentuale Anteil von fremdländischen Tatverdächtigen aktuell mit 50 Prozent im Pinzgau. Dort wurde außerdem im Vergleich zur ersten Jahreshälfte im Vorjahr ein Anstieg der Kriminalität um gut 10 Prozent verzeichnet.

Pinzgau ist am deutlichsten betroffen

In der Stadt Salzburg haben 48 Prozent aller Tatverdächtigen - und damit fast jeder zweite - keinen österreichischen Pass. Dahinter folgt der Lungau mit einem prozentualen Anteil der nicht-österreichischen Tatverdächtigen von 45 Prozent - generell sind die Straftaten dort im Vergleich zu 2016 aber rückläufig.

Im Pongau wurden in der ersten Jahreshälfte 513 ausländische Personen als Tatverdächtige geführt, was einem Anteil von 45 Prozent entspricht.

Im Flachgau und im Tennengau liegt der Anteil demnach jeweils bei 33 Prozent. In beiden Bezirken hat die Kriminalitätsrate im Vergleich zum Vorjahr auch leicht zugenommen (plus 2,3% im Flachgau; plus 1,8% im Tennengau).

Bei der Aufklärungsquote von Verbrechen liegt Salzburg aktuell mit 49,47 Prozent nur an siebter Stelle im Ländervergleich - Schlusslicht ist Wien. Das Innenministerium verweist seinerseits darauf, dass es sich bei den Zahlen um Rohdaten handelt, die noch nicht geprüft worden sind. Allein heuer schon 162 Sexualdelikte registriertAlarmierend ist aus Sicht von FPÖ-Landesparteichefin Marlene Svazek vor allem auch die derzeitige Entwicklung im Bereich der Sexualdelikte. 162 wurden bislang in diesem Jahr in Salzburg verzeichnet, darunter auch zehn Vergewaltigungen im Stadtgebiet.

"Bei insgesamt 181 Tagen Durchrechnungszeitraum passiert somit fast täglich ein Sexualdelikt - vorrangig vermutlich zum Nachteil von Frauen, was deren subjektives Sicherheitsgefühl wohl kaum steigert", zeigte sich Svazek gegenüber der "Krone" besorgt.

Anna Dobler, Kronen Zeitung

NEUES BETTELVERBOT. AM MONTAG BESCHLUSS

Stadtvize Harald Preuner (ÖVP) wird wie berichtet am Montag im Stadtsenat das abgespeckte sektorale Bettelverbot zur Abstimmung vorlegen, nachdem der Verfassungsgerichtshof die Erstversion als "gesetzeswidrig" gekippt hatte. Reduziert wurde die Zeit, in der das Verbot gilt: Anstatt von 8 bis 19 Uhr wird es zwischen 11 und 17 Uhr kontrolliert. Herausgenommen wurden die Franziskanergasse und die Sigmund Haffner-Gasse, sowie einige Bereiche vor Kirchen.

Ein Ingenieursbüro hat Fußgängerzählungen vorgenommen, um die Argumentation für das Verbot zu untermauern. Am Boden sitzende Bettler können nach Stadtmeinung den Fußgängerverkehr in engen Gassen und an engen Stellen gefährden. So sind es im Durchschnitt täglich rund 11.500 Passanten und Radfahrer, die die Staatsbrücke täglich nutzen, am Makartsteg sind es rund 11.000. Durch die Linzergasse bewegen sich im Schnitt 10.500 Fußgänger und Radfahrer, in der Judengasse 10.865 und in der Getreidegasse rund 10.000.

Für das Verbot werden SPÖ, ÖVP und die FPÖ stimmen, dagegen sind die Bürgerliste und NEOS. Gleichzeitig unterstützt die Stadt soziale Maßnahmen, etwa das Haus Franziskus der Caritas und den Virgilbus.

Die Plattform für Menschenrechte, die eine Bettlerin bei der entscheidenden Klage finanziell unterstützte, kritisiert, dass eine "kosmetische Korrektur nichts an der Rechtswidrigkeit des Bettelverbotes ändert."

Es ist gut möglich, dass erneut gegen das Verbot geklagt wird, der Verfassungsgerichtshof müsste sich dann wieder damit beschäftigen.

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