Örtlich und zeitlich

Salzburg: Bettelverbot soll eingeschränkt werden

Österreich
14.09.2017 16:08

Nachdem der Verfassungsgerichtshof im Juni das seit 2015 geltende sektorale, "stille" Bettelverbot in Salzburgs Altstadt wegen "Gesetzwidrigkeit" gekippt hatte, hat jetzt das Amt für öffentliche Ordnung den Entwurf für eine neue Verordnung erstellt. Das Bettelverbot soll zeitlich verkürzt, die Zonen in der Innenstadt sollen räumlich eingeschränkt werden. Somit wäre Betteln wieder länger und in mehreren Örtlichkeiten erlaubt.

Der Amtsbericht soll laut dem Büro des ressortzuständigen Vizebürgermeister Harald Preuner (ÖVP) nächste Woche jeweils dem Stadtsenat sowie dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Neu ist, dass das Verbot erst ab Ende der Ladezeit, also ab 11 Uhr, gilt und bis 17 Uhr dauert, statt wie bisher von 8 bis 19 Uhr. Einige Straßenzüge, wie die Franziskanergasse, und auch die Bereiche vor Kirchen wurden aus den Verbotszonen herausgenommen.

Deutlicher Rückgang an Beschwerden
Die nun genau definierten Örtlichkeiten und die Verbotszeiten decken sich laut dem Amtsbericht mit Häufungspunkten, vermehrtem Auftreten und Beeinträchtigungen von Passanten sowie mit den Erfahrungswerten der Landespolizeidirektion Salzburg. Seit Bestehen der derzeit geltenden Bettelverbotsverordnung sei ein deutlicher Rückgang an Beschwerden aus der Bevölkerung, aber auch ein Rückgang der Verwaltungsstrafverfahren festzustellen.

Bisherige Verordnung hat sich bewährt
Die "normalen" Bettelverbotsverstöße nach Paragraf 29 des Salzburger Landessicherheitsgesetzes seien von 52 im Jahr 2016 auf bisher 15 im Jahr 2017 zurückgegangen, die "sektoralen" Bettelverbotsverstöße von 53 auf 16. Auch die Strafrechtsdelikte hätten sich seit Bestehen der Verordnung deutlich reduziert. Aus Sicht der Polizei hätten sich die bisherigen Verordnungen auch bewährt, wurde betont. Mit der neuen Verordnung wurde auch die erweiterte Verordnung vom Mai 2016 abgeändert, die derzeit noch immer in Kraft ist.

Betteln bei Märkten wieder erlaubt
Das Verbot aus 2015 galt in der Getreidegasse und den angrenzenden Gassen bis hin zu Brücken über die Salzach. 2016 wurde die Verordnung von einer neuen Regelung abgelöst, das Bettelverbot wurde auf zahlreiche stark frequentierte Gassen, Plätze und Brücken in der linken und rechten Altstadt sowie auf städtische Friedhöfe, wo das Betteln auch weiterhin verboten sein soll, ausgeweitet. Da der VfGH keine Probleme eines Bettelverbots bei Märkten gesehen hat, ist das Betteln laut dem vorliegenden Amtsbericht auf dem Schrannenmarkt und Grünmarkt von 7 bis 14 Uhr und auf dem Rupertikirtag und am Christkindlmarkt zwischen 10 und 19 Uhr untersagt.

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