"Krone"-Ombudsfrau

Unterricht am Feiertag: Schülerticket ungültig

Ombudsfrau
18.09.2017 06:00

Weil sie an einem Feiertag ihr Schüler-Freifahrtsticket verwendete, um eine außerordentliche Religionsstunde ihrer Schule zu besuchen, kassierte eine junge Oberösterreicherin prompt eine Strafe wegen Schwarzfahrens…

Trotz Unterricht am Feiertag gilt das Schülerticket für den öffentlichen Verkehr in Linz nicht. Das musste eine 17-jährige Oberösterreicherin erfahren: Sie war zu Fronleichnam (15. Juni) im Rahmen des Evangelischen Kirchenfestes mit der Straßenbahn unterwegs und musste trotz Schülerticket 67,20 Euro Strafe zahlen. "Der terminlich außerordentliche Unterricht gilt als geblockter Regelunterricht", bestätigte die Schule sogar schriftlich. Umsonst, denn die Linz AG Linien blieben hart und ließen in dieser Sache auch keine Kulanz walten.

Ein Schülerticket gelte ausschließlich an Schultagen, hieß es auf Nachfrage der Ombudsfrau. Mit dem speziellen Netz-Jugendticket hingegen hätte die Schülerin jedoch auch am Feiertag fahren dürfen. Fronleichnam werde laut dem Verkehrsbetrieb außerdem auch im Ferienkalender des Landesschulrates als gesetzlich schulfreier Tag geführt. Stimmt natürlich, aber hätte man hier nicht doch ein Auge zudrücken können?

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