Rechtslage eindeutig

Neues Gutachten bringt Rössler in Bedrängnis

Salzburg
10.09.2017 20:10

Erneut hat der SPÖ-Landtagsklub jetzt Antrag auf Einsicht in den Sonder-Akt "Schmidjell" zur geplanten 380-kV-Leitung gestellt. Der wird bislang von Landesvize Astrid Rössler strikt unter Verschluss gehalten - doch dafür gibt es überhaupt keine Rechtsgrundlage, wie jetzt aus einem neuen Gutachten hervorgeht.

Konkret geht es dabei um jenen Sonder-Akt, der das für die 380-kV-Leitung negative Tourismusgutachten von Richard Schmidjell enthält. Weil dort aber unter anderem auch disziplinarrechtliche Unterlagen eines mittlerweile suspendierten Landesbeamten enthalten sind, verweigerte das Land unter Berufung auf den Datenschutz bislang jede Einsicht.

Experten fordern Offenlegung des Akts

Aus diesem Grund hat SPÖ-Landtagsabgeordneter Roland Meisl jetzt bei einer Wiener Kanzlei ein Rechtsgutachten in Auftrag geben lassen - und das dürfte einer möglichem erneuten Ablehnung der Einsicht jegliche Argumentationsgrundlage nehmen: Demnach teilen die Experten zwar die Auffassung, dass die disziplinarrechtlichen Unterlagen durch das Datenschutzgesetz der Geheimhaltung unterliegen - allerdings nur, wenn der betroffene Landesbeamte das auch wünscht.

Einverständnis liegt der "Krone" ebenfalls vor

Das Gegenteil ist allerdings der Fall: Der Beamte hat nämlich inzwischen schriftlich und rechtswirksam erklärt, dass er der Dateneinsicht seine Zustimmung erteilt. Nicht nur der Landesregierung, auch der "Krone" liegen mittlerweile die eindeutigen schriftlichen Zustimmungserklärungen vor - sowohl von dem Beamten, als auch von Gutachter Schmidjell.

Rechtslage sei hier "völlig eindeutig"

"Selbst wenn die Behörde bei dieser Abwägungsfrage dem Recht auf Datenschutz den Vorrang einräumt, hätte sie spätestens mit der Zustimmung des Betroffenen dem Akteneinsichtsbegehren stattzugeben, weil er der Verwendung seiner Daten zugestimmt hat" (§ 8 Abs. 1 im Datenschutzgesetz). Seine Zustimmung sei damit "vorbehaltlos erklärt worden" und ist daher auch "so zur Kenntnis zu nehmen."

Müssen wieder Richter entscheiden?

Weiters argumentieren die Rechtsexperten auch mit dem besonderen öffentlichen Interesse an dem Akt sowie der gesetzlichen Aufgabe des Landtagsklubs als Kontrollorgan, der sie aber nur nachkommen können, wenn sie Einblick in die notwendigen Informationen bekommen.

Für den unwahrscheinlichen Fall, dass die Akten-Einsicht trotz dieser "völlig eindeutigen" Rechtslage untersagt wird, empfehlen die Gutachter sogar den Gang vor den Verfassungsgerichtshof: Aus ihrer Sicht ist es demnach sehr wahrscheinlich, dass die Richter einen Negativ-Bescheid sofort aufheben würden.

Erschwerend kommt hinzu, dass das Bundesverwaltungsgericht wie berichtet das Tourismusgutachten im Berufungsverfahren zum Akt genommen hat. Rössler selbst hatte sich ja damals geweigert - wegen einer angeblichen Befangenheit des Gutachters. "Offensichtlich vertritt das Berufungsgericht hier eine andere Auffassung als die Landesregierung", zeigt sich Roland Meisl siegessicher.

SPÖ will notfalls sogar vor Gericht ziehen

Zwei Fragen drängen sich für ihn durch die neue Entwicklung auf: War Rösslers Weisung, das Gutachten nicht zum Akt zu nehmen unter Umständen sogar rechtswidrig? Und: Wie ist es rechtlich zu qualifizieren, dass die Kosten des Gutachtens vom Land getragen werden mussten?

Eine Entscheidung über das aktuelle parlamentarische Akteneinsichtsbegehren steht derzeit noch aus. Sollte es erneut abgelehnt werden, werden die Sozialdemokraten wohl vor Gericht ziehen müssen.

Anna Dobler, Kronen Zeitung

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