"Ehrlich, da verliere ich das Vertrauen in den Rechtsstaat!" Josef Wiesinger, der Bürgermeister von Dimbach, reagiert entrüstet, als er von der "Krone" erfährt, dass nach dem Attentat auf ihn Polizei und Justiz nur von einer versuchten absichtlichen schweren Körperverletzung ausgehen - und nicht von einem Mordversuch.
§ 87 StGB besagt, dass wer einem anderen eine schwere Körperverletzung absichtlich zufügt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen. So weit der Gesetzestext. Dieses Strafmaß gilt auch für den Versuch. Auf Mord (§ 75 StGB) stehen zehn bis 20 Jahre beziehungsweise lebenslang.
Warum wird aber nicht wegen Mordversuchs ermittelt?
Philip Christl von der Staatsanwaltschaft Linz erklärt: "Weil es derzeit keine Anhaltspunkte gibt, dass der Vorsatz bestand, jemanden zu töten. Die Tatbegehungsweise lässt nicht ausreichend genug auf einen Tötungsvorsatz schließen." Nachsatz: "Das ist zumindest der derzeitige Ermittlungsansatz."
Opfer ist empört
Bürgermeister Josef Wiesinger, dem der Anschlag galt, sieht das aber völlig anders: "Wenn sich mein Amtsleiter nicht dazwischen geworfen und mir geholfen hätte, dann wär’s mit mir aus gewesen. Da hab’ ich gar keinen Zweifel."
Täter hatte Unfall
Inzwischen erfuhr Wiesinger, dass der geständige Attentäter Harald D. bei einem Lkw-Unfall vor mehreren Jahren schwere Kopfverletzungen erlitten hatte, sich seither seine Persönlichkeit verändert hat. Und dass Harald D. bereits seit Längerem seiner "Ex" und der eigenen Familie Drohschreiben und Mails geschickt haben soll. Der Verdächtige befindet sich in Untersuchungshaft.
Christoph Gantner, Kronen Zeitung
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.