„Spielregeln“-Serie

Community-Netiquette: Wo beginnt Rufschädigung?

Nachrichten
05.12.2017 10:54

Der zweite Teil unserer Serie zur krone.at-Netiquette: Wo liegt der Unterschied zwischen einer Beschimpfung und Rufschädigung? Wann gilt ein freizügiger Inhalt als belästigend? Welche Beiträge werden vor dem Gesetz als obszön eingestuft? Diese und ähnliche Fragen stellt sich unser Team bei der täglichen Arbeit.

Das Community-Team auf krone.at ist stets darum bemüht, eine möglichst optimale Diskussionskultur in den Storypostings sowie im Forum zu ermöglichen. Um diese zu erreichen, ist der Einsatz eines allgemein gültigen Regelwerks, der "Netiquette" notwendig. Nachdem wir uns im ersten Teil der Serie Beleidigungen und Provokationen gewidmet haben, wollen wir nun Rufschädigungen und anrüchige Inhalte näher beleuchten.

Netiquette Punkt 2: "Rufschädigung und ehrenrührige Aussagen"
Der zweite Punkt unserer Netiquette besagt, dass "Rufschädigung oder ehrenrührige Aussagen" verboten sind. Hier ist die Rufschädigung von Privatpersonen und natürlich auch Personen der Öffentlichkeit - wie Politiker, Stars und Sternchen - gemeint.

Laut Duden ist etwas dann rufschädigend wenn es "dem Ruf (eines Menschen, einer Sache) schadend" ist. In der täglichen Arbeit im Team gilt es, stets die Frage zu klären, ab wann es sich bei einem Kommentar um eine "ehrenrührige Aussage" handelt: Wann ist eine Aussage sachgemäße Kritik, wann schlicht unpassend und wann rufschädigend? Was am Stammtisch beim Wirten ums Eck als harmlos gilt, kann verschriftlicht im Netz schwere Folgen haben.

Netiquette Punkt 3: "Pornografie und andere obszöne Inhalte"
Unter diesem Punkt heißt es wie folgt: "Die Veröffentlichung pornografischer und/oder obszöner, belästigender Inhalte" ist verboten. Besonders in Sachen Jugendschutz ist diese Problematik sehr wichtig.

Nicht selten wird besonders in sozialen Medien das Veröffentlichen von freizügigeren Fotos diskutiert - wann gelten Abbildungen des eigenen Körpers als zu obszön? Welche Inhalte können meinem minderjährigen Kind zugemutet werden, wenn er/sie sich mit Klassenkollegen im virtuellen Raum trifft?

Plattformen wie Instagram und Pinterest versuchen hier einen möglichst sicheren Raum zu schaffen und auch wir wollen klare Regeln definieren. Wo ziehen Sie persönlich die Grenze?

Beispiele aus dem Alltag
Hier haben wir ein paar strittige Beispiele vorbereitet.

Was sagen Sie dazu?
Wie stehen Sie zu dem Thema? Wo endet eine Beschimpfung in einer Rufschädigung? Sind freizügige Bilder ausnahmslos auch als obszön zu werten? Wir würden gern Ihre Meinung lesen und mit Ihnen in direkten Diskurs treten.

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Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

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