Opfer "nervten"

Haftstrafe für “King vom Hauptbahnhof” (14)

Österreich
29.08.2017 12:40

Ein 14-Jähriger hat am Dienstag im oberösterreichischen Linz wegen diverser Delikte 18 Monate Haft, sechs davon unbedingt, und eine Einweisung in eine Anstalt ausgefasst. Der - so die Selbstbezeichnung - "King vom Hauptbahnhof" war schon als Strafunmündiger Dutzende Male mit dem Gesetz in Konflikt geraten.

Drei Monate bedingt wegen falscher Zeugenaussage, hat der amtsbekannte Jugendliche bereits in einem früheren Prozess ausgefasst. Diesmal legte ihm die Staatsanwaltschaft drei räuberischen Diebstahl von Handys und kleineren Bargeldbeträgen, absichtlich schwere Körperverletzung sowie Sachbeschädigung zur Last. So soll er in U-Haft auf einen Zellengenossen losgegangen und - wieder in Freiheit - eine Bekannte mit einem Wasserglas verletzt haben.

Opfer haben "genervt"
Der afghanischstämmige Österreicher war nur zum Teil geständig. Er sei von seinen Opfern "genervt" worden und obendrein unter Drogeneinfluss gestanden. Das Gutachten der Psychiaterin Adelheid Kastner ergab, dass er an einer höhergradigen geistig-seelischen Abnormität leide. Es sei zu befürchten, dass er weiterhin schwere Taten begehen werde. Deswegen beantragte die Staatsanwaltschaft neben einer Bestrafung - der Rahmen reicht bis zu fünf Jahren - auch die Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Fall für Psychiatrie
Staatsanwalt Philip Christl ortete angesichts der bisherigen kriminellen Karriere des 14-Jährigen "ein Herumschieben der Verantwortlichkeiten": Eigentlich wäre der Bursch ein Fall für die Psychiatrie, die Jugendwohlfahrt oder das Pflegschaftsgericht gewesen, aber nirgends habe er so richtig hingepasst, solange er nicht strafmündig war. Es gebe in ganz Österreich keine geschlossene Intensivbehandlung, bestätigte auch ein Vertreter der Kinder- und Jugendhilfe.

Das Jugendschöffengericht unter der Vorsitzenden Ursula Eichler verurteilte den 14-Jährigen zu 18 Monaten teilbedingt, sechs muss er absitzen. Die bedingte Nachsicht seiner früheren Verurteilung wurde nicht aufgehoben. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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