S-Pedelecs:

“Taferln” für Spezial-Räder Pflicht

Oberösterreich
14.08.2017 12:41

"S-Pedelecs" sind besonders leistungsstarke Versionen der Elektro-Fahrräder. Allerdings ist ihre Verwendung nicht ohne Weiteres für jedermann gestattet. Die wichtigste gesetzliche Vorschrift besagt, dass dieses Zweirad wie ein Moped eingestuft wird. Neben Führerschein- und Helmpflicht ist auch ein Kennzeichen nötig.

Die Nachfrage nach E-Bikes hält unvermindert an, jeder fünfte heimische Radfahrer verlässt sich mittlerweile schon auf den Elektroantrieb. Laut VCÖ wurden 2016 in Österreich 86.500 Elektrofahrräder verkauft.

S-Pedelecs als stärkere E-Bikes
Der Fahrradhandel verkauft aber nicht nur Bikes  mit  einem Elektro-Antrieb bis 25 km/h, sondern auch so genannte "S-Pedelecs". Deren E-Motor bringt mehr als 600 Watt Leistung und schaltet sich - anders als bei "normalen" Elektro-Fahrrädern, wo der Antrieb bei 25 km/h stoppt - erst bei 45 km/h ab.

Typenschein ist Pflicht
Was viele aber nicht wissen: Für diese Art der E-Bikes ist ein Typenschein Pflicht - "S-Pedelecs" müssen wie Mopeds bei der Zulassungsstelle angemeldet sein. Sonst drohen bei Unfällen existenzgefährdende Konsequenzen finanzieller Natur. Denn wer ohne Kennzeichen fährt, hat keinen Versicherungsschutz.
"Ohne entsprechende Deckung haftet der Unfallverursacher mit seinem gesamten Vermögen", warnt Gerold Holzer, Fachgruppenobmann der oö. Versicherungsmakler im Interview. Beim Kauf eines "S-Pedelecs" sind laut ÖAMTC-Jurist Lukas Thallinger noch andere Vorschriften zu beachten. "Wer es lenkt, benötigt zumindest einen Führerschein der Klasse AM.  Das Gefährt  muss auch einen Rückspiegel, eine fest montiertes Licht, ein Bremslicht und eine Kennzeichen-Beleuchtung haben."

Gerold Holzer ist Fachgruppenobmann der oö. Versicherungsmakler. Er warnt vor den finanziellen Folgen, sein "S-Pedelec" nicht anzumelden.

"Krone":Es kann für "S-Pedelec"-Besitzer teuer werden, wenn sie das Anmelden vergessen.
Gerold Holzer: Darauf zu verzichten, kann sogar rasch existenzbedrohende Ausmaße annehmen. Passiert mit so einem nicht zugelassenen Rad etwa ein Unfall, verweigert die Haftpflichtversicherung die finanzielle Schadensabdeckung. Speziell bei Personenschäden kommen auf den Unfallverursacher dann enorme Kosten zu.

"Krone": Gibt es hierzulande diesbezüglich eventuell auch schon Präzedenzfälle?
Holzer: Aus Österreich ist mir derzeit noch keiner bekannt, aber in Deutschland und der Schweiz hat es solche schon gegeben. Daher kann angenommen werden, dass bald auch hierzulande vergleichbare Fälle auftreten werden.

"Krone":Wie viel würde ein gültiger Versicherungsschutz kosten?
Holzer: Die Kosten belaufen sich auf etwa 150 Euro jährlich.

"Krone":Und wie funktioniert der Versicherungsschutz bei den "normalen" Elektro-Bikes?
Holzer: Hier sind die Haftpflichtschäden in der Regel im Rahmen der Privathaftpflicht der Haushaltsversicherung mitversichert. Allerdings nur dann, wenn sie nicht vorsätzlich herbeigeführt worden sind.

Jürgen Pachner, Kronen Zeitung

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