Krone-Telefonstunde

Pflege bereitet große Sorgen

Kärnten
11.08.2017 16:58

Was passiert mit mir im Alter? Wer zahlt die Pflege? Welche Möglichkeiten zur Unterstützung gibt es? Ist dann mein Haus weg? - Eine Telefonstunde der "Krone" mit Sozialreferentin Beate Prettner und Expertin Andrea Meisslitzer zeigte: Viele Kärntner sind in großer Sorge.

Machen wir einen Blick auf Anliegen, mit denen sich die "Krone"-Leser an das Sozial-Duo  wandten:


Die Einstufung beim Pflegegeld  entspricht nicht meinem tatsächlichen Zustand. Welche Möglichkeiten habe ich?

Meisslitzer: Beim Gefühl falscher Einstufung besteht die Möglichkeit des Einspruchs. Wenn die Frist dazu bereits versäumt ist, muss man um eine neue Einstufung ansuchen. Die Arbeiterkammer berät in diesen Dingen sehr kompetent.

Ich kenne mich nicht mehr aus. Es heißt, ab 1. 1. 2018 wird der Pflegeregress abgeschafft. Aber der wurde doch gleich nach der Landtagswahl abgeschafft?

Prettner: Seit 2013 gibt es keinen Angehörigenregress mehr. Das hieß, dass die Kinder für die Eltern zahlen müssen. Ab  2018 wird auch der Vermögensregress abgeschafft, das heißt der Zugriff auf das Vermögen des zu Pflegenden.

Mein 80-jähriger Onkel war im Pflegeheim. Ich habe eine kleine Landwirtschaft geerbt. Jetzt flatterte eine Forderung vom Land über 140.000 Euro ins Haus. Ich bin verzweifelt!

Prettner: Das ist bis zum 1. Jänner gültige Rechtslage. Am Tag des Todes ist ein bestimmter Betrag fällig.


Wer kann mir genaue Auskünfte zur neuen Inkontinenzregelung und die finanziellen Auswirkungen geben?

Meisslitzer: Die entsprechenden Informationen gibt es bei der Gebietskrankenkasse unter 050-5855-2595.

Ich habe eine schwere Lungenkrankheit, Knieprothesen, ein Schulterimplantat und Inkontinenz. Ich benötige Hilfe durch Rotkreuz-Pfleger, die für die Verbandswechsel zu mir kommen. Aber das kann ich mir nicht mehr leisten. Bitte helfen Sie mir!

Prettner: Wir werden eine Lösung finden. Sie erhalten die entsprechende Unterstützung, dafür sorge ich! Vielleicht muss das Pflegegeld erhöht werden.

Ich bin erst 60 Jahre alt. Was geschieht mit meinem kleinen Einfamilienhaus, wenn ich einmal pflegebedürftig sein sollte?

Prettner: Ab 1. Jänner wird auf diese Immobilien nicht mehr zugegriffen. Das neue diesbezügliche Gesetz ist bereits durch.

Gibt es für die benötigte 24-Stunden-Hilfe finanzielle Unterstützung?

Meisslitzer: Es gibt das "Sozialministeriumservice", kurz "SMS", das darüber aufklärt. Im Höchstfall sind es bis zu 1100 Euro, die zu den Kosten für eine unselbstständige Pflegekraft dazugezahlt werden.

Wie oft muss jemand im Altenheim geduscht werden? Meine Frau duscht seit zwei Jahren ihre Mutter im Heim, weil dort Personalmangel herrscht. Wer haftet, wenn das ein Angehöriger übernimmt und es passiert etwas?

Prettner: Mindestens einmal im Tag sollte Körperpflege in Form einer Dusche möglich sein. Es haftet übrigens immer der Heimbetreiber. Der Personalschlüssel für die Heime wurde auch gerade verbessert.

Mir bleiben nach Abzug aller Kosten 143 Euro im Monat. Davon soll ich noch die Physiotherapie etc. zahlen. Das schaffe ich nicht!

Prettner: Da kann etwas nicht stimmen. Wir prüfen natürlich Ihren Fall.

Die Kosten für das betreute Wohnen überfordern eine Angehörige. Wo findet sie Hilfe?

Meisslitzer: Beim betreubaren Wohnen übernimmt das Land die Kosten nicht.  Die Miete wurde ja schon durch die Wohnbauförderung gestützt.

Fritz Kimeswenger, Kärntner Krone

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