Derzeit Urlaubszeit

Oberösterreichs Unternehmen drücken Pause-Knopf

Oberösterreich
08.08.2017 10:00

"Die Pelze und wir sind auf Urlaub", ist in der Auslage des Pelzmoden-Geschäfts Neundlinger in Linz zu lesen. Ein Beispiel, das zeigt: Das Ferienfieber schwappt in der heißesten Zeit auch auf die Firmen über. Viele machen derzeit Betriebsurlaub, der zuvor mit den Mitarbeitern abgestimmt werden sollte.

Nach zwei Wochen Pause ist bei Möbelhersteller Joka gestern wieder Alltag eingekehrt, in den Internorm-Werken in Traun und Sarleinsbach urlaubte die Produktion in der letzten Juli- und in der ersten August-Woche.

Von Standort zu Standort unterschiedlich
Bei anderen wurde der Pause-Knopf erst gedrückt: So ruht bei Spritzgieß-Maschinenbauer Engel der Betrieb für zwei Wochen, bis Mitte August. Bei Automobilzulieferer Miba ist das Prozedere von Standort zu Standort unterschiedlich: Wobei ab der letzten Juli-Woche bis Mitte August in den Werken in Laakirchen, Vorchdorf, Roitham und Aurachkirchen mit stark reduzierter Belegschaft gearbeitet wird. Rosenbauer fährt bis Mitte August auf manchen Produktionslinien auf Halbgas.

Mit Kunden abgestimmt
Auch bei Flugzeugteilehersteller FACC hat der Betriebsurlaub Tradition. "Wir versuchen, bei der Festlegung der Urlaubstage die zeitlichen Interessen unserer Mitarbeiter und die Betriebsferien unserer Kunden bestmöglich in Einklang zu bringen", so Chef Robert Machtlinger.

Umbau in Backstube
Drei Wochen ist das Sägewerk Leberbauer in Pettenbach zugesperrt. "Die erste Woche wurde noch für Instandhaltungsarbeiten genutzt, da war noch ein Teil meiner Mitarbeiter da", sagt Chefin Karin Leberbauer. Während es sich die Bäckerei Brandl in Linz sogar leistet, eine vierwöchige Auszeit zu nehmen - und zwar bis zum 20. August. In dieser Zeit wird die Backstube umfangreich umgebaut.

Ohne Zustimmung der Mitarbeiter geht nichts
Doch was bedeutet es eigentlich, wenn das Unternehmen, in dem man beschäftigt ist, im Sommer für eine gewisse Zeit Urlaub macht? Die Arbeiterkammer Oberösterreich kennt die Antworten.

  • Wie ist der Urlaub gesetzlich geregelt? Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen mit dem Zeitpunkt des Urlaubsverbrauchs einverstanden sein. Es gibt kein "In-den-Urlaub-Schicken" und kein einseitiges Urlaub-Nehmen, sagt die Arbeiterkammer.
  • Wie läuft das dann mit dem Betriebsurlaub? Der Wunsch nach dem Sperren von Abteilungen oder des Betriebs kommt von den Firmen. Eigentlich benötigen diese für ihren Urlaubswunsch die Zustimmung von allen betroffenen Mitarbeitern.
  • Was ist, wenn sich Mitarbeiter in der Zeit des Betriebsurlaubs nicht frei nehmen? Erklärt man sich arbeitsbereit, dann gilt die Zeit nicht als Urlaub und muss bezahlt werden, auch wenn die Arbeitgeber keine Arbeitsleistung entgegennehmen, sagen die AK-Experten. Viele Beschäftigte nehmen die Betriebsurlaubszeiten hin, weil sie negative Konsequenzen führen.

Barbara Kneidinger, Kronen Zeitung

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