Oberstaatsanwalt Gregor Adamovic hat Berufung gegen die ausgesprochenen Strafen von Bürgermeister Heinz Schaden, Ex-Landesvize Othmar Raus und Hofrat Eduard Paulus angemeldet. Heißt: Die Strafe könnte sogar höher ausfallen. Der OGH ist am Zug.
WKStA-Sprecherin Ingrid Maschl-Clausen bestätigte auf Nachfrage der "Krone" die Rechtsmittel.
Bei den restlichen vier Verurteilten (dreimal zwölf Monate bedingt, einmal drei Jahre teilbedingt) verzichtete Adamovic auf eine Berufung. Für sie bedeutet das, dass ihre Strafe in zweiter Instanz nicht mehr steigen kann. Anders bei Schaden (3 Jahre, eines unbedingt), Raus und Paulus (beide 24 Monate, davon 18 bedingt). Entscheidend: Steigt die Strafe über ein Jahr unbedingt, ist die Möglichkeit einer Fußfessel dahin. Das Verfahren an sich könnte nur noch der Oberste Gerichtshof kippen: im Falle einer Nichtigkeit. Auch hinsichtlich der Strafhöhe können die obersten Richter in Wien die Entscheidung treffen, müssen das aber nicht. Sie können dies auch einem Senat des Oberlandesgerichtes Linz zuweisen. Der Strafrahmen in diesem Falle (Untreue) reicht von 1 bis 10 Jahren.
Übrigens: Einzig das Urteil von Monika Rathgeber (12 Monate bedingt) ist damit rechtskräftig!
Antonio Lovric, Kronen Zeitung
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