380-kV-Freileitung

Jetzt entscheidet das Gericht

Salzburg
27.07.2017 23:30

Donnerstag ging die Berufungsverhandlung am Bundesverwaltungsgericht in Wien zu Ende: In spätestens sechs Monaten gibt es eine Erkenntnis. Ist die 380-kV-Freileitung umweltverträglich? Oder zerstört sie, wie es ihre Gegner sehen, Salzburgs Weltlandschaft? Jetzt muss das Gericht die Beweise aller Experten würdigen.

"Wir setzen große Hoffnung auf die Beweiswürdigung durch das Gericht", sagt Rechtsanwalt Dr. Adolf Concin, der die Gemeinden Koppl und Eugendorf vertritt: "Immerhin ist es ja so, dass unsere Experten in Sachen Landschaftsschutz, Elektrotechnik, Natur und Forst eine komplett andere Meinung vertreten, als die Gegenseite." Mit einer Ausnahme: Beim Nockstein. Koppls Bürgermeister Rupert Reischl: "Der Wahnsinn dabei ist, dass hier alle sagen: Ja, der ist schützenswert. Aber da habt ihr Pech, weil Salzburg nichts unternommen hat, um ein Schutzgebiet auszuweisen." Und so eine Leitung soll "im öffentlichen Interesse" sein?

Franz Köck, Vizepräsident der Interessengemeinschaft Erdkabel: "Man kann beim besten Willen keine Prognose über den Ausgang abgeben. Aber das Gericht hat zumindest klar gesagt, dass es alle internationalen Abkommen, die Österreich unterzeichnet hat, berücksichtigen wird, auch wenn sie hierzulande bisher kaum umgesetzt werden."

Berufungsverhandlung zur 380-kV-Freileitung: Würdigung der Beweise startet

Ein Beispiel: Die SUP, die von der EU vorgeschriebene Strategische Umwelt-Prüfung. Die hat man sich, obwohl international vertraglich fixiert, bei der 380-kV-Leitung "geschenkt". Rechtsanwalt Dr. Adolf Concin: "Bei jedem Supermarkt in Vorarlberg oder einer Sommerrodelbahn müssen wir dort eine SUP machen. Und im Land Salzburg ist so ein Verfahren für eine 113 Kilometer lange Freileitung gar nicht nötig? Das ist doch ein Witz."

"Wesentliche rechtliche Fragen sind noch zu klären", so sieht das auch Anwalt Dr. Wolfgang List für die IG Erdkabel: "Etwa die mangelnde Ausweisung von Schutzgebieten." List und Concin sind sich einig: Das Gericht sollte jedenfalls zum Schluss kommen, dass ein Erdkabel machbar und Stand der Technik ist. Dr. Concin: "Nach dem Salzburger Naturschutzgesetz ist eine Genehmigung nur dann zu erteilen, wenn es keine weniger belastende Alternative, in unserem Fall also ein Erdkabel, gibt. Deshalb müsste unserer Meinung nach das Bundesverwaltungsgericht den Antrag auf Bewilligung einer Freileitung abweisen."

In spätestens sechs Monaten, noch vor Weihnachten, sollte das Berufungsgericht seine Entscheidung bekannt geben. Wird das Verfahren beim Bundesverwaltungsgerichtshof fortgesetzt, wollen die Freileitungs-Gegner auf jeden Fall eine aufschiebende Wirkung erreichen.

"Wenn man die Argumente gegen die Freileitung würdigt, müsste die Angelegenheit klar sein", so Dr. Wolfgang List: "Zum Beispiel bei der Gesundheit. Nicht einmal der Humanmediziner für die APG, Dr. Jungwirth, bestreitet Studien, die eine Risikoerhöhung bei Kindern zwischen dem Einwirken magnetischer Felder und dem Auftreten von Leukämiefällen belegen."

Wolfgang Weber, Kronen Zeitung

ZITAT - Rupert Reischl, Bürgermeister der Gemeinde Koppl

"Im Verfahren gab es keine Strategische Umwelt Prüfung. Viele rechtliche Fragen müssen noch geklärt werden. Wir sind zuversichtlich."

ZITAT - Univ. Doz. Dr. Wolfgang List, Anwalt der IG Erdkabel

"Die Experten der Frei- leitungsgegner haben erdrückende Argumente vorgebracht: Es gibt eine Alternative und die heißt ganz klar: Ein Erdkabel!"

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