EuGH-Urteil

Hamas bleibt weiter auf der Terrorliste der EU

Ausland
26.07.2017 10:58

Terror-Paukenschlag: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Mittwoch über die umstrittene EU-Einstufung der radikalislamischen Hamas als Terrororganisation geurteilt. Die Richter entschieden, dass die Hamas weiterhin auf der Liste terroristischer Vereinigungen bleibt. Es ging um die Frage, ob die europäischen Staaten diese Einstufung in den vergangenen Jahren ausreichend begründet haben.

Das Urteil war mit Spannung erwartet worden: Wäre der Gerichtshof zu der Ansicht gekommen, dass die EU-Staaten den Terror-Listenplatz der Hamas nicht ausreichend begründet haben und die Staaten auch keine Begründung nachliefern können, hätte die radikalislamische Organisation von der Liste genommen werden müssen.

Der militärische Arm der Hamas steht seit 2001 auf der EU-Terrorliste, seit 2003 auch der politische Teil. Die Islamisten hatten dagegen geklagt, dadurch wurden Gelder der Organisation und ihrer Mitglieder in Europa eingefroren.

Eine wichtige EuGH-Gutachterin hatte aus Verfahrensgründen für eine Streichung der Hamas sowie der LTTE auf Sri Lanka von der Liste terroristischer Vereinigungen plädiert (Rechtssachen C-79/15 P und C-599/14 P). Sie war damit weitgehend einem Urteil des untergeordneten EU-Gerichts gefolgt, das 2014 weltweit Aufsehen erregt hatte.

Medienberichte für Nennung auf Terrorliste ausreichend
Konkret stützte sich die Nennung der Palästinenserorganisation auf der Terrorliste nicht auf Tatsachen, sondern beruhe auf Fakten, die den Medien entnommen seien, hieß es 2014. Die Luxemburger Richter befanden nun, dass die EU lediglich die ursprüngliche Entscheidung 2001 auf Beschlüsse zuständiger Behörden stützen müsse, für die Verlängerung reichten wie geschehen Informationen aus der Presse und dem Internet - was zuvor angezweifelt worden war.

Die Hamas bejubelte angesichts der 2014 erfolgten Entscheidung, die Organisation von der Liste zu nehmen, den "Sieg für die palästinensische Sache und für die Rechte unseres Volkes". Israels Ministerpräsident Benjamin Netanyahu zürnte hingegen und verurteilte die Entscheidung aufs Schärfste. Nach dem nun erfolgten EuGH-Urteil erklärte Hamas-Sprecher Fauzi Barhum, die Organisation berate über die Entscheidung. Auch das israelische Außenministerium wollte das Urteil prüfen.

Ziel: Islamisches Palästina und Zerstörung Israels
Die Hamas wurde kurz nach Beginn des ersten Palästinenseraufstands im Dezember 1987 gegründet. Der Name ist die Abkürzung der arabischen Bezeichnung für "Islamische Widerstandsbewegung", das Wort selbst bedeutet "Eifer". Programmatisches Ziel ist die Zerstörung Israels und die Errichtung eines islamischen Staates Palästina von der Mittelmeerküste bis zum Jordan.

Nach Kämpfen mit der Fatah-Partei von Palästinenserpräsident Mahmoud Abbas übernahm die Hamas im Sommer 2007 die Kontrolle im Gazastreifen. Auch nach einer Aussöhnung mit der Fatah übt sie dort weiter de facto die militärische Kontrolle aus.

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