Als Mann getarnt

7,5 Jahre Haft für die schöne Bankräuberin

Österreich
25.07.2017 16:34

Ein selbstklebender Schnurrbart, die Kleidung vom Freund - fertig war die Tarnung: Doch den Ermittlern war schnell klar, dass es sich bei dem Bankräuber um eine bereits amtsbekannte Räuberin handelt. Beim zweiten Überfall wartete deshalb schon die Cobra auf die Verdächtige. Beim Prozess in Graz war die spielsüchtige Steirerin geständig, versuchte sich jedoch als Opfer darzustellen - ohne Erfolg. Die 32-Jährige wurde zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Schwierige Kindheit, falsche Freunde, psychische Probleme, Drogen, Spielsucht, und dann stirbt auch noch der geliebte Hund - so versucht Johanna M. am Dienstag vor Gericht ihren steilen Weg bergab zu erklären, der wieder wegen Raubes vor Gericht endete. "Wiedersehen macht nicht immer Freude", merkt der beisitzende Richter Helmut Wlasak an, der die 32-Jährige schon 2013 wegen Taxiüberfällen verurteilt hatte.

70-Jährigem Gold und Sparbücher abgeluchst
Diesmal ging es um zwei Banken, aber auch schweren gewerbsmäßigen Diebstahl, Veruntreuung und Untreue. Denn vor den Überfällen hatte die Beschuldigte einen 70-Jährigen finanziell ausgenommen, den sie in der Nervenklinik kennengelernt hatte.

"Beim Kreuzworträtseln wurden wir Freunde", erzählt die Steirerin. "Vor ihm brauchte ich nichts zu verheimlichen." Das tat der Alkoholkranke auch nicht, und schon waren Gold- und Silberbarren, die Münzsammlung, die Pension und die Sparbücher weg.

"Hören Sie auf, das Opfer zu spielen"
Das Zurückgewinnen am Automaten klappte - wenig überraschend - nicht. "Das hätten Sie als Spielsüchtige aber wissen müssen", betont Richterin Julia Riffel. "Die Überfälle waren der letzte Ausweg", erklärt die 32-Jährige. "Hören Sie auf, das Opfer zu spielen", reichte es der Staatsanwältin schließlich.

Der Schöffensenat befand die 32-Jährige für schuldig. Sechseinhalb Jahre Haft gab es für die beiden Banküberfälle und die Aneignung der Sparbücher und des Goldes ihres Bekannten, ein Jahr kam aus einer widerrufenen bedingten Strafe dazu. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Eva Stockner, Kronen Zeitung/krone.at

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