Maggies Kolumne

Die Reißleine

Nachrichten
14.07.2017 10:57

Ein Initiativantrag ist ein Gesetzesantrag, der von mindestens fünf Abgeordneten des Nationalrates eingebracht wird. Genau das hat Dietmar Keck (SPÖ) jetzt vor - und es geht wieder einmal um die Novelle zum Bundestierschutzgesetz. Denn die Änderungen sind zwar gut gemeint - der Teufel steckt jedoch im Detail.

Wer aufgrund einer persönlichen Notlage einmalig einen Vierbeiner hergeben muss, hat sich für die Vermittlung an jemanden mit behördlicher Genehmigung zu wenden. Das sind in erster Linie Tierheime und Vereine wie die "Freunde der Tierecke". Dietmar Keck und ich waren sofort alarmiert und haben Einspruch erhoben, denn die Vermittlung über unsere Tierecke funktioniert an sich sehr gut - bedenkt man aber die zahlreichen Notfälle in ganz Österreich, ist das ein unglaublicher Verwaltungsaufwand für genau jene Einrichtungen, wo sowieso schon jede Minute und jeder Euro zählen.

Wir wollen deswegen jetzt die Reißleine ziehen und mittels Initiativantrag erreichen, dass diese Regelung aufgeweicht wird. Etwa mit der Vorschrift, dass erwachsene Tiere ab einem bestimmten Alter von privat sehr wohl inseriert werden dürfen, sofern es sich um eine Notvermittlung ohne Profit handelt. Damit würde man man illegalen Welpenhandel ausschließen und zumindest eine kleine Katastrophe abwenden - ein Schritt in die richtige Richtung. Eine Novelle der Tierhaltungsgewerbeverordnung soll  zudem Erleichterungen für  Tierschutzvereine schaffen.

Problem: Im Sommer macht das Parlament Pause und wahrscheinlich kann der Antrag erst im Herbst behandelt werden. Bis dahin heißt es, Zähne zusammenbeißen.

Maggie Entenfellner, Kronen Zeitung

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