Murkraftwerk

Höchstgericht: Nein zu Volksbefragung

Steiermark
11.07.2017 13:20

Klarer kann die Rechtslage nicht mehr sein: Jetzt hat auch der österreichische Verwaltungsgerichtshof (VwGH) einer Volksbefragung zum Murkraftwerk eine Absage erteilt.

Nach dem Nein der Juristen der Stadt Graz und des steirischen Landesverwaltungsgerichts zu einer Volksbefragung zum Murkraftwerk, hat der VwGH diese Rechtsmeinung nun bestätigt (die Kraftwerksgegner haben sich an das Höchstgericht gewandt).

Ob sich die Gegner nun mit der eindeutigen Rechtslage abfinden? Wohl eher nicht. Dabei haben sie es selbst verbockt.

Die Gegner haben es selbst verbockt

Vier Jahre lang haben die Murkraftwerksgegner die für die Einleitung einer Volksbefragung nötigen Unterschriften gehortet - bis es zu spät war. Erst als alle Genehmigungen für den Bau da waren, wollte man die Bürger befragen.

Offenbar zu Recht vertraten die Stadt- und Landesjuristen den Standpunkt, dass man jetzt nicht mehr abstimmen könne. Die neueste Niederlage ist für die Murkraftwerksgegner nicht die einzige - auch die Anzeigen wegen der Absiedelung der Fledermäuse und Nattern wurden abgewiesen.

Von: G. Richter und E. Grabenwarter

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