Viele Gemeinden in Oberösterreich schlampen bei der Kalkulation ihrer Abwassergebühren, und dies teils bis in den rechtswidrigen Bereich hinein, stellt der Landesrechnungshof (LRH) in einem neuen Prüfbericht anhand von Stichproben fest. Teilweise wäre auch das Land als Aufsichtsbehörde zum Eingreifen aufgerufen.
Der LRH hat auch schon in früheren Gemeindeprüfungen festgestellt, dass die Gebührenkalkulationen der Gemeinden oftmals fehlerhaft sind. "Es mangelt teilweise am Kostenbewusstsein in den Gemeinden; dort wird der primäre Zweck der Kalkulation oft darin gesehen, dem Land nachzuweisen, dass die Gemeinde die vom Land vorgegebene Mindestgebühr erreicht", sagt Direktor Friedrich Pammer. Als besonders ungenau stechen bei dieser Prüfung die Kalkulationen der Gemeinden Asten und Pasching hervor.
Über der doppelten Kostendeckung
Diese beiden Gemeinden aus dem Bezirk Linz-Land liegen sogar über der (vom Finanzausgleichsgesetz erlaubten) doppelten Kostendeckung. "Das sehen wir sehr kritisch; die Gemeinden müssen unverzüglich tätig werden", sagt Pammer. Auch das Land als Aufsichtsbehörde sei gefordert, umgehend einzugreifen.
Aktuell liegt die vom Land vorgegebene Mindestanschlussgebühr bei 3226 Euro und die Mindestbenützungsgebühr bei 3,69 Euro je Kubikmeter. Der LRH fordert, diese Gebühren künftig an den tatsächlichen Kosten auszurichten.
Werner Pöchinger, Kronen Zeitung
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