"Krone"-Ombudsfrau

Freie Schulen: Mit einer Abfuhr zum Gericht

Ombudsfrau
07.07.2017 18:00

Der Weg zur finanziellen Gleichberechtigung hat Kurven - doch abbringen lassen sich die sogenannten Freien Schulen in Österreich davon nicht: Immerhin bekommen sie im Gegensatz zu konfessionellen Privatschulen keine Förderungen. Um im Kampf um Gelder weiterzukommen, holen sie sich jetzt zuerst einmal eine "Abfuhr" vom Bildungsministerium.

Mehr als 6000 Kinder werden in Österreich in Freien Schulen wie etwa Montessori-, Waldorf- und weiteren Alternativschulen unterrichtet. Konfessionelle - sprich religiöse - Privatschulen haben einen Rechtsanspruch auf Subventionen, um ihren gesamten Personalaufwand decken zu können. Freie Schulen allerdings haben diesen Anspruch nicht: Sie können nur um Ermessenförderungen ansuchen, die jederzeit widerrufbar sind - und die die tatsächlichen Kosten nicht annähernd decken. Es war also quasi ein Akt der finanziellen Notwehr, als sich dann im November zahlreiche Freie Schulen bzw. deren Dachverbände Hilfe suchend an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) gewandt haben - die Ombudsfrau hat berichtet. Der VfGH hat ihren Antrag aber aus formalen Gründen zurückgewiesen, denn er wurde - vereinfacht gesagt - "zu früh" angerufen. Es sollte zuerst ein Beschwerdeverfahren beim Bundesverwaltungsgericht geben: "Uns wurde eine Abfuhr empfohlen, um in weiterer Folge gegen ablehnende Subventionsbescheide ein Beschwerdeverfahren beim Bundesverwaltungsgericht - und erst danach ein Gesetzesprüfungsverfahren beim VfGH - führen zu können", sagt Engelbert Sperl, Geschäftsführer der Rudolf-Steiner-Schule in Wien-Mauer, "das ist angesichts der damit verbundenen Kosten zynisch, aber dann holen wir uns eben Absagen und führen ein Beschwerdeverfahren."

Also wurden jetzt von 28 an der Klage teilnehmenden Schulen gesammelte Subventionsanträge beim Bildungsministerium eingebracht. In der Regel werden Anträge innerhalb von sechs Monaten behandelt. Gibt es eine Ablehnung, wird man sich folglich mit den Negativbescheiden an das Bundesverwaltungsgericht und danach erneut an den VfGH wenden. "Wirklich absurd ist, dass jetzt ein Schulautonomiepaket beschlossen wurde, das jene Schulen, die seit Jahrzehnten Schulautonomie leben, eklatant benachteiligt und leer ausgehen lässt", meint Sperl. Und die Gleichberechtigung muss weiter warten…

 Ombudsfrau
Ombudsfrau
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele