Datenschützer warnt:

WhatsApp-Überwachung wäre “Gesinnungsschnüffelei”

Web
06.07.2017 13:28

Die Überwachung von Messenger-Apps wie WhatsApp im Rahmen des Sicherheitspakets wäre dem Innenministerium ohne Einsatz eines Bundestrojaners nicht möglich. Das sagte Hans Zeger von der ARGE Daten, der den Einsatz eines solchen Tools für extrem bedenklich hält, "weil es in Richtung einer Gesinnungsschnüffelei geht.

Bei einem Bundestrojaner handelt es sich um eine Software, die auf überwachten Smartphones oder PCs eingeschleust wird, und es ermöglicht auch private Daten auszulesen. "Für die Kommunikation gibt es ja jetzt schon Bestimmungen durch das Telekommunikationsgesetz und die Strafprozessordnung, das ist ja geklärt", sagte Zeger.

Das Innenministerium sei aber nicht in der Lage etwa "Skype" ohne Trojaner zu überwachen, denn das funktioniere nur, wenn auch der Betreiber mitspielt. "Und es sind ja meist US-Dienste, denen das österreichische Innenministerium egal ist, anders als wenn der NSA anklopft".

"Direkter Eingriff in auf meine Privatsphäre"
Skype habe laut Zeger etwa eine relativ gute Verschlüsselung. "Relativ gut heißt, dass natürlich mitgelauscht werden kann, aber die Leute im Innenministerium können das nicht. Daher hat man das Problem, dass man eventuell bei der Kommunikation sogar mithören könnte, es aber nicht kann. Daher will man an die Quelle gehen." Bei einem Bundestrojaner gehe es daher um "einen direkten Eingriff auf meine Privatsphäre auf meinen Computer. Das ist ein Riesenproblem und extrem bedenklich, weil es in Richtung einer Gesinnungsschnüffelei geht", sagte der Obmann der ARGE Daten.

"Fantasien von realen Bedrohungen nicht unterscheidbar"
Zeger wies darauf hin, dass viele Menschen ihren Computer etwa wie ein Tagebuch nutzen würden und dass 2008 auch das deutsche Verfassungsgericht den Schutz persönlicher Daten auf dem Computer festgelegt habe, "weil er im Privatgebrauch eine Erweiterung des Persönlichkeit ist". Tippe aber jemand seine persönlichen hasserfüllten Fantasien in den Computer ein, würden sie demjenigen dann als Tatbegehungspläne ausgelegt. "Wir sind dann in einer Situation, wo Fantasien von realen Bedrohungen nicht mehr unterscheidbar sind". Einen Zorn habe schnell jemand, aber schlechte Laune sei keine Straftat.

Echte Terroristen kommunizieren auf anderen Kanälen
Wesentlich sei aber ohnehin etwas anderes: "Der organisierte Terrorismus verwendet diese Möglichkeiten (Messengerdienste, Anm.) ohnehin schon lange nicht mehr. Natürlich kann man sagen, ich kann das Vorfeld vom Vorfeld vom Vorfeld erwischen. Es handelt sich ja um eine Bewegung mit vielen Sympathisanten. Da wird Facebook oder Youtube schon genutzt. Doch was hat man davon, außer dass man eine Hysterie sät, Dutzende und Hunderte Leute als Terroristen bezeichnet. Da bringt irgendein verwirrter Mensch in Oberösterreich zwei Menschen um, und dann wird das als IS-Anschlag abgehandelt?", zweifelte Zeger am grundsätzlichen Nutzen eines Bundestrojaners.

Organisierte Terroristen hätten, wenn sie dann doch einmal einen Messengerdienst verwenden müssten, ohnehin noch die Möglichkeit der "doppelten Verschlüsselung". "Ein Bild kann etwa über Instagram übertragen werden, wo es dadurch schon einmal verschlüsselt ist, und dann wird es noch mal vom Absender verschlüsselt", erläuterte Zeger. Diese zweite Entschlüsselung wären dann nur vom Empfänger mit einer Software möglich. "Die Technologie ist mittlerweile so gut, dass sie nur knackbar ist, wenn sie fehlerhaft verwendet wird", schloss der Experte.

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