Neue Richtlinien

Polizei-Stylecode regelt Bärte, Tattoos und Nägel

Österreich
05.07.2017 16:18

Wie ein Polizist auszusehen hat, das ist ab sofort detailliert geregelt. Lange Zeit war es nicht so eindeutig, wie lang Bart oder Fingernägel sein dürfen beziehungsweise ob Tunnel im Ohrläppchen oder gespaltene Zungen mit dem Beruf des Exekutivbeamten vereinbar sind. Nun steht fest: Wer auf extravagantes Styling nicht verzichten mag, sollte einen anderen Berufsweg einschlagen.

Früher war das Erscheinungsbild der Polizei eher schwammig geregelt: Die bisherige Regelung verlangte nur ein "gepflegtes Erscheinungsbild", die neuen Weisungen sind detaillierter. "Die bisherige Regelung war allgemein gehalten, da gab es viel Spielraum", erklärte Hermann Wally, stellvertretender Polizeigewerkschafter am Mittwoch. Die nun adaptierte Version der "Allgemeinen Polizeidienstrichtlinie" wird noch diskutiert, laut Gewerkschaft soll sie am 1. August in Kraft treten.

Tattoo erfordert medizinisches Attest
So sind Tattoos und Piercings der Polizei - wie bisher - kein Dorn im Auge, sofern sie auch nicht ins Auge stechen. Alles, was die Sommeruniform (kurzes Hemd und lange Hose) verdeckt, ist erlaubt. Eine Ausnahme wird für Permanent-Make-up gemacht. Wer ein Tattoo oder ein Piercing hat, muss eine Hepatitis-C-Serologie vorlegen. Laut Innenministeriumssprecher Alexander Marakovits gibt es die Dienstanweisung zu Tattoos und Piercings bereits seit Juni 2015. Tabu sind dafür sichtbare Hautimplantate, Tunnel im Ohrläppchen und gespaltene Zungen.

Haare: Lang ist in Ordnung - solange sie nicht bunt sind
"Die Länge der Haar- und Barttracht ist so zu wählen, dass bei aufrechter Körperhaltung die Uniform weder verdeckt noch in der Funktion beeinträchtigt und den Grundsätzen der Eigensicherung entsprochen wird", steht in der überarbeiteten Version der "Allgemeinen Polizeidienstrichtlinie". Langhaarschnitte sind zulässig, wobei die Haare gebunden getragen (Zopf) bzw. hochgesteckt werden müssen. "Haarfärbungen - auch einzelner Haarpartien - dürfen nur dem Spektrum der natürlichen Haarfarben entsprechen."

Auffälliges Make-up und Styling unerwünscht
Erlaubt sind "dezente" Kosmetik und Haarspangen sowie "unauffällige, übliche Nagellackierungen". Fingernägel, die wesentlich über die Fingerkuppen hinausragen und auffällig lackiert sind, sind dagegen verboten. Das sichtbare Tragen von Schmuckgegenständen ist verboten, es sei denn, es handelt sich um Uhren, Verlobungs-, Partner- oder Eheringe.

Nächsten Donnerstag wird die Richtlinie im Zentralausschuss behandelt, erklärte Reinhard Zimmermann, Vorsitzender der Polizeigewerkschaft. "Wir haben die neuen Richtlinien bisher weder zur Kenntnis genommen, noch ihnen zugestimmt", sagte er am Mittwoch.

Vollbart-Vize-Weltmeister wollte Bart nicht kürzen
Erst im Jänner hatte der Rauschebart eines Wiener Polizisten für Aufregung gesorgt. Der mehr als 30 Zentimeter lange Bart des Mannes wurde bereits in mehreren Wettbewerben prämiert, 2015 wurde er beispielsweise Vize-Weltmeister in der Kategorie "Vollbart naturale". Weil seine Abteilung künftig uniformierten Dienst versehen sollte, stand der Polizist vor der Entscheidung, seinen Vollbart zu kürzen oder die Dienststelle zu wechseln. Nach einem Gespräch mit der Personalabteilung kam es zu diesem Wechsel. "Der Beamte versieht weiterhin Dienst in Zivil", sagte Polizeisprecher Patrick Maierhofer.

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