Unterschiede in EU

Bei Urlaubstrip muss oft Kurioses im Pkw sein

Tirol
02.07.2017 17:45

Ist man als Pkw-Lenker auf Österreichs Straßen unterwegs, gehören Warnweste, Warndreieck und Verbandszeug zur Pflichtausstattung. Fährt man ins Ausland, gelten oft andere Bestimmungen. Daher sollte man sich vor der Abfahrt über die jeweiligen Mitführpflichten des Landes informieren, sonst drohen hohe Strafen!

Der ÖAMTC kennt sämtliche Mitführpflichten, die in den europäischen Ländern gelten, und listet die wichtigsten von ihnen auf:

  • Warnweste: Beim Thema Warnweste wird häufig zwischen Mitführpflicht und Tragepflicht unterschieden. Eine Tragepflicht besteht dabei in den meisten Ländern, kann allerdings unabhängig von einer Mitführpflicht verordnet sein. Dies ist etwa in Italien, Kroatien oder Ungarn der Fall. Wird der Pkw-Lenker hier ohne Warnweste gestoppt, ist keine Strafe fällig. Hat er aber einen Unfall und legt beim Verlassen des Fahrzeuges keine Warnweste an, muss er eine Strafe zahlen.
  • Warndreieck: In fast jedem europäischen Land gilt eine Warndreieck-Pflicht. In einigen Ländern, wie etwa in Zypern, müssen sogar zwei mitgeführt werden - in Spanien gilt diese Vorschrift nur für im Land gemeldete Pkw (also auch für Mietwagen).
  • Verbandszeug: Wundkompressen, Pflasterstrips und Co. sind unter anderem in Deutschland, Griechenland, Kroatien, Slowenien, Tschechien, und Ungarn sowie in der Slowakei Pflicht.
  • Ersatz-Lampenset: In Kroatien, Frankreich oder Tschechien ist das Mitführen von Ersatzlampen vorgeschrieben. Die Vorschrift gilt jedoch nur für Leuchtmittel, die man selbst austauschen kann (also Brems- oder Blinkerleuchten). Für Xenon- oder LED-Leuchten gilt diese Vorschrift nicht. In Slowenien und Ungarn ist es empfehlenswert, ein Ersatz-Lampenset dabei zu haben.
  • Ersatzreifen: In Spanien oder in der Slowakei gehört ein Ersatzreifen zur verpflichtenden Grundausstattung. Ist er nicht serienmäßig vorhanden, muss stattdessen ein Reparaturset oder ein -spray dabei sein.
  • Feuerlöscher: In Griechenland oder Bulgarien ist ein Feuerlöscher Teil des mitzuführenden Sortiments.
  • Mietautos: Diese Bestimmungen gelten auch bei Mietautos. Daher sollten Reisende überprüfen, ob das geliehene Fahrzeug korrekt ausgestattet ist. Bei einer Kontrolle haftet der Lenker!

Jasmin Steiner, Kronen Zeitung

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